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Hohe Spritpreise: Illegale Preisabsprachen? Kartellamt legt Ergebnis vor


Kartellamt legt Bericht vor
Hohe Spritpreise: illegale Absprachen?

Von dpa, mab

Aktualisiert am 28.11.2022Lesedauer: 2 Min.
Hohe Spritpreise: Verbotene Absprachen der Tankkonzerne lassen sich bislang nicht nachweisen.Vergrößern des BildesHohe Spritpreise: Verbotene Absprachen der Tankkonzerne lassen sich bislang nicht nachweisen. (Quelle: Marijan Murat)
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"Nachhaltige Entkopplung" der Tankstellenpreise: Seit Monaten untersucht das Bundeskartellamt das Geschäft der Ölkonzerne auf verbotene Absprachen. Nun gibt es ein Ergebnis.

Das Tanken war nie teurer als im laufenden Jahr. Ölkonzerne erklären die hohen Preise mit ihren gestiegenen Kosten – und erwirtschaften gewaltige Gewinne. Ist das rechtens? Dazu begann das Bundeskartellamt im Frühjahr eine große Untersuchung. Nun ist ein Zwischenbericht da.

"Unsere Untersuchung zeigt, dass sich diese Entwicklung nicht allein auf Kostensteigerungen zurückführen lässt", sagt Behördenpräsident Andreas Mundt über die hohen Preise an der Tankstelle. Dem widerspreche vor allem die Tatsache, dass die meisten Mineralölkonzerne in dieser Zeit mit ihren Raffinerien sehr große Gewinne erwirtschaftet hätten.

"Wir sehen nach wie vor strukturelle Probleme im Markt, wie zum Beispiel die Tatsache, dass viele Gesellschaften vom Bohrloch bis zum Zapfhahn auf allen Ebenen der Wertschöpfungskette aktiv sind." Man könne aber nur einschreiten, wenn ein Anfangsverdacht auf ein kartellrechtswidriges Verhalten vorliege. "Dafür sind hohe Preise und hohe Unternehmensgewinne für sich genommen aber noch kein ausreichendes Indiz", betont Mundt.

Bislang keine Anzeichen für verbotene Preisabsprachen

Bislang habe das Bundeskartellamt keine Anzeichen für verbotene Preisabsprachen der Mineralölgesellschaften entdeckt. Ein Missbrauch von Marktmacht komme nur dann in Betracht, wenn die Unternehmen tatsächlich marktbeherrschend seien. Auf der Raffinerie- und Großhandelsebene gibt es eine Vielzahl von unterschiedlichen Playern.

Ob eine gemeinsame Marktbeherrschung auf der Raffinerieebene in Betracht komme, bedürfe noch weiterer Untersuchungen. "Selbst wenn das Bundeskartellamt eine kartellrechtlich relevante Marktbeherrschung feststellen würde, wären die gesetzlichen Hürden für die Feststellung missbräuchlich überhöhter Preise außerordentlich hoch."

Tankrabatt "überwiegend" weitergegeben

Die Untersuchung nahm auch den dreimonatigen Tankrabatt im vergangenen Sommer unter die Lupe. Ergebnis: Die Mineralölindustrie hat den Rabatt "überwiegend" weitergegeben. Das Kartellamt verwies in diesem Zusammenhang auf andere Studien, die ebenfalls zu dem Ergebnis gekommen waren, dass die Steuerentlastung überwiegend weitergegeben worden war.

Der sogenannte Tankrabatt galt vom 1. Juni bis 31. August. Er war gemeinsam mit dem 9-Euro-Ticket für drei Monate eingeführt worden, um Verbraucher angesichts hoher Energiepreise zu entlasten. Die Energiesteuer für Benzin war damals um knapp 30 Cent pro Liter, für Diesel um gut 14 Cent pro Liter gesenkt worden. Ob und wie weit diese Senkung an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben wurde, war intensiv diskutiert worden.

Das Kartellamt kündigte an, die Untersuchung fortsetzen zu wollen. So würden die Ermittlungen nun vor allem auf die Wettbewerbsverhältnisse auf der Kraftstoff-Großhandelsebene ausgedehnt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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