t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeMobilitätRecht und Verkehr

Verkehrsunfall: Ab welcher Bagatellgrenze zahlt die Versicherung?


Verkehrsunfall
Ab welcher Grenze muss die Versicherung Schäden zahlen?

Von dpa
05.09.2023Lesedauer: 1 Min.
imago images 0240429240Vergrößern des BildesSchäden am Auto: Es gibt eine Untergrenze, aber wann die gegnerische Versicherung dafür aufkommt. (Quelle: IMAGO/Michael Bihlmayer)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Ihr Auto hat nach einem Unfall, an dem Sie keine Schuld tragen, leichte Schäden? Dafür kommt die Versicherung des Anderen auf. Aber ab welcher Grenze?

Geringe Schäden nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall: Da reicht meist der Kostenvoranschlag einer Werkstatt, um den Schaden bei der gegnerischen Versicherung geltend zu machen. Diese muss auch für die Anwaltskosten aufkommen.

Zudem müssen die Kosten für ein privat beauftragtes Sachverständigen-Gutachten übernommen werden. Das gilt aber nur, wenn ein Schaden die sogenannte Bagatellgrenze überschreitet.

Bagatellgrenze in der Praxis zwischen 700 und 1.000 Euro

Diese Grenze sah das Amtsgericht (AG) Braunschweig in einem Urteil bei 700 Euro, berichtet die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV), betont aber: Diese Summe kann nur eine Orientierung bieten. Denn in Urteilen anderer Gerichte habe die Grenze auch bei 900 oder sogar 1.000 Euro gelegen.

In der Tat sei es oft schwierig abzuschätzen, ob eine Bagatelle vorliegt oder nicht, so die Arbeitsgemeinschaft – auch und gerade für die Betroffenen. Eine Faustregel könne lauten: Bei Kratzern lieber erst zur Fachwerkstatt fahren.

500 Euro für Gutachten bei 1.000-Euro-Schaden?

In dem vor dem AG Braunschweig verhandelten Fall ging es um einen Autofahrer, der nach einem Verkehrsunfall einen Schaden von 1.090 Euro und eine Wertminderung von 200 Euro von der gegnerischen Versicherung erstattet haben wollte. Zudem forderte er rund 517 Euro für ein privat beauftragtes Gutachten.

Diesen Betrag wollte die Versicherung nicht übernehmen. Bei solch einem Bagatellschaden hielt sie das Hinzuziehen eines privaten Gutachtens für unangemessen. Dagegen klagte das Unfallopfer. Mit Erfolg. Das Gericht setzte die Bagatellgrenze bei den besagten 700 Euro an, und die Versicherung musste zahlen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website