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Auto online ummelden: Voraussetzungen, nötige Dokumente und Ablauf


Voraussetzungen und wie es funktioniert
Auto online ummelden: Das müssen Sie beachten

Von t-online, ccn

26.04.2024Lesedauer: 3 Min.
Auto-ZulassungVergrößern des BildesAuto ummelden: Das geht in einigen Fällen auch online. (Quelle: Robert Schlesinger/dpa/Archivbild/dpa)
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Seit einiger Zeit können Sie Ihr Auto in manchen Fällen auch online ummelden. Was Sie dafür brauchen und wie es funktioniert, erfahren Sie hier.

Ihr Auto einfach online ummelden: Seit 2019 ist das möglich, ohne dass man nach einem Umzug oder einem Kauf/Verkauf die örtliche Kfz-Zulassungsstelle aufsuchen muss. Auch für Saisonkennzeichen, E-Kennzeichen und Kurzzeitkennzeichen ist das jetzt möglich – zumindest in einigen Fällen.

Für die Ummeldung benötigen Sie entsprechende Dokumente – und auch Ihr Personalausweis muss eine besondere Voraussetzung erfüllen.

Online-Ummeldung: Das ist nötig

Um Ihr Auto via Online-Portal Ihrer örtlichen Kfz-Zulassungsstelle umzuschreiben, muss diese erstens eine entsprechende Möglichkeit anbieten. Im Winter 2023/2024 wurde rund ein Drittel der sogenannten i-Kfz-Portale aufgrund von Sicherheitsbedenken gesperrt, entsprechend ist das nicht in jeder Kommune möglich.

Zweitens benötigen Sie einen neuen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und freigeschalteter PIN – oder einen Aufenthaltstitel, der elektronisch vermerkt ist. Um die Daten einzulesen, brauchen Sie ein Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit einer kostenlosen Ausweis-App.

Drittens benötigen Sie eine Kredit- oder Bankkarte oder eine andere elektronische Zahlmethode, um die Gebühren zu begleichen.

Diese Dokumente benötigen Sie

Bei einer Online-Umschreibung brauchen Sie neben der notwendigen Technik auch einige Dokumente – wie bei einer Umschreibung auf dem Amt:

  • Die Zulassungsbescheinigungen. Diese müssen über sogenannte verdeckte Sicherheitscodes verfügen. Beim Teil I ist das seit 2015 der Fall, beim Teil II seit 2018. Nur wenn bei der Umschreibung gleichzeitig auch der Halter wechselt, brauchen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II.
  • Die elektronische Versicherungsbestätigung in Form einer eVb-Nummer
  • Einen Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung
  • Ihre IBAN für die Abbuchung der Kfz-Steuer

So läuft die Ummeldung ab

Zunächst loggen Sie sich ein. Im folgenden Prozess geben Sie Ihre Daten und die geforderten Nachweise (siehe oben) ein. Danach können Sie auswählen, ob Sie ein neues, noch freies Kennzeichen haben möchten, Ihr altes Kennzeichen behalten (das ist innerhalb eines Umzugs in Deutschland möglich) oder Ihr reserviertes Wunschkennzeichen nutzen möchten. Bei einem Wechsel müssen Sie auf Ihrem alten Kennzeichen die Prüfplakette abkratzen, um den darunterliegenden Code freizulegen.

Wenn alles erledigt ist, werden die Behörden Ihre Angaben überprüfen. Ist alles korrekt, bekommen Sie Papiere, Stempelplakettenträger und die HU-Plakette per Post zugeschickt.

Darf ich nach der Online-Ummeldung sofort losfahren?

Ja, neuerdings schon. Sie müssen nicht warten, bis die Plakette und Papiere per Post bei Ihnen ankommen. Sie erhalten einen elektronischen Bescheid über die Zulassung und einen vorläufigen Zulassungsnachweis, die Sie innerhalb von 30 Minuten abrufen können. Zehn Tage lang werden diese Dokumente bei Kontrollen akzeptiert. Wichtig ist, dass Sie den Zulassungsbescheid gut lesbar ins Auto legen.

Was Sie natürlich brauchen, sind die passenden Kennzeichen an Ihrem Fahrzeug und eine gültige Kfz-Versicherung. Nach diesen zehn Tagen müssen Sie aber die Plakette angebracht haben und die neuen gültigen Papiere mit sich führen.

Das kostet die Online-Umschreibung

Die Gebühren für die Ummeldung via Internet sind bundesweit einheitlich und deutlich günstiger als auf dem Amt. Dort liegen sie bei rund 17 Euro, wenn das Auto sein Kennzeichen behält. Falls ein neues benötigt wird, snd es etwa 27 Euro. Neue Kennzeichen kosten in der Herstellung rund 25 Euro.

Wie schnell muss man sein Auto ummelden?

Unverzüglich – das bedeutet innerhalb von einer Woche nach Kauf, Verkauf oder Umzug. Ansonsten riskieren Sie ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro.

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