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Wegen Verleumdung: Marine Le Pen verliert erneut Immunität


Wegen Verleumdungsvorwürfen
Marine Le Pen verliert erneut Immunität

Von dpa
15.06.2017Lesedauer: 2 Min.
Die Rechtspopulistin Marine Le Pen ist erfreut über den Erfolg der AfD.Vergrößern des BildesDie Rechtspopulistin Marine Le Pen ist erfreut über den Erfolg der AfD. (Quelle: Charles Platiau/dpa-bilder)
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Und wieder verliert die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen den Schutz vor Ermittlungen. Diesmal wegen einer Verleumdungsanzeige. Ein weiterer Antrag französischer Ermittler soll in Kürze beraten werden.

Das Europaparlament hat erneut die Immunität der französischen Rechtspopulistin Marine Le Pen aufgehoben. Die EU-Abgeordneten stimmten am Donnerstag in Straßburg mehrheitlich für einen entsprechenden Antrag der französischen Justiz. Hintergrund sind Ermittlungen wegen Verleumdung.

Ein konservativer Politiker aus Südfrankreich hatte gegen die EU-Abgeordnete Anzeige erstattet. Le Pen hatte ihm vorgeworfen, durch eine niedrige Miete für eine Moschee einen umstrittenen französischen Islam-Verband finanziert zu haben. Nach Aufhebung der Immunität könnten die Ermittler Le Pen nun etwa zwingen, einer Vorladung in dieser Sache nachzukommen.

Die Vorsitzende der Front National (FN) hat Chancen, bei der zweiten Runde der Parlamentswahl am Sonntag erstmals in die französische Nationalversammlung einzuziehen. Anfang Mai hatte sie die Präsidentschaftswahl in der Stichwahl gegen Emmanuel Macron verloren.

Erst im März hatte Le Pen bereits wegen Ermittlungen zur Verbreitung menschenverachtender Gewaltbilder ihre Immunität verloren. Über einen weiteren Antrag, den Schutz vor bestimmten Zwangsmaßnahmen auch in den Ermittlungen zur FN-Jobaffäre aufzuheben, ist noch nicht entschieden worden. Assistenten von FN-Europaabgeordneten sollen statt im EU-Parlament unerlaubt für die Partei in Frankreich gearbeitet haben.

Falls das EU-Parlament zustimmt, könnten die Ermittler Le Pen zu den Vorwürfen befragen und möglicherweise ein Verfahren gegen sie einleiten. Le Pen war dazu bereits vor einigen Monaten von Ermittlungsrichtern einbestellt worden. Sie hatte sich unter Berufung auf ihre parlamentarische Immunität aber geweigert, der Vorladung während des damals laufenden Präsidentschaftswahlkampfs nachzukommen.

Der Justiz-Antrag auf Aufhebung der Immunität für die Job-Affäre soll nach Angaben aus dem Parlament nächste Woche im Rechtsausschuss behandelt werden. Im Plenum der Volksvertretung könnte dann vielleicht im Juli darüber abgestimmt werden.

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