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Überwachung in der Schweiz: Wie ein Student und eine Autorin gegen Sozialspione kämpfen


Überwachung
Ein Student und eine Autorin kämpfen gegen Sozialspione

  • David Ruch
InterviewVon David Ruch

29.04.2018Lesedauer: 6 Min.
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Bundeshaus in Bern: Gegner der umstrittenen Überwachung von Versicherungsnehmern wollen eine Gesetzesänderung per Referendum erzwingen.Vergrößern des Bildes
Bundeshaus in Bern: Gegner der umstrittenen Überwachung von Versicherungsnehmern wollen eine Gesetzesänderung per Referendum erzwingen. (Quelle: Archivbild/imago-images-bilder)

Der Schweizer Nationalrat will Versicherungen das Bespitzeln von Leistungsempfängern mit Drohnen und Peilsendern erlauben. Ein junger Student führt den Widerstand gegen das Überwachungsgesetz an. t-online.de hat mit ihm gesprochen.

Vor einigen Wochen ließ eine Meldung aus der Schweiz aufhorchen: Sozialversicherungen sollen bei der Verfolgung von Leistungsbetrügern künftig ein ganzes Arsenal an Überwachungsmaßnahmen auffahren dürfen. Von Ton- und Bildaufnahmen bis zum Einsatz von Drohnen und GPS-Peilsendern wären den privaten Schnüfflern praktisch keine Grenzen gesetzt.

Die nötige Änderung des Sozialversicherungsrechts peitschten die bürgerlichen Parteien binnen einer Woche durchs Parlament – ein rekordverdächtiges Tempo und ein Indiz dafür, welchen Druck die Versicherungslobby im Gesetzgebungsverfahren ausgeübt hat, meint Dimitri Rougy.

Der 21-jährige Student der Kulturwissenschaften hat gemeinsam mit der Autorin Sibylle Berg und dem Rechtsanwalt Philip Stolkin zum Widerstand gegen das Schnüffelgesetz aufgerufen. Mittels Referendum wollen sie eine Volksabstimmung erzwingen. Bis zum 5. Juli bleibt ihnen Zeit, 50.000 Unterschriften zu sammeln. t-online.de hat mit Rougy gesprochen.

Herr Rougy, die geplanten Änderungen am Schweizer Sozialversicherungsrecht haben auch außerhalb ihres Landes für Aufsehen gesorgt. Wie kam diese Novellierung mit so weitreichenden Befugnissen für die Versicherungen überhaupt zustande?

Dimitri Rougy: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte kam am 16. Oktober 2016 in einem Urteil zu dem Schluss, dass die Schweiz den Artikel 8 der europäischen Menschenrechtskonvention verletzt hat. Trotz fehlender gesetzlicher Grundlage hat sie über Jahre, wenn nicht Jahrzehnte, eine Foto- und Videoüberwachung von Versicherten durch die Sozialversicherungen zugelassen.

Was war dann die Konsequenz aus dem Urteil?
Die Bespitzelungen mussten eingestellt werden – zum Missfallen der Versicherungen. Einige Wochen später hat dann die Sozial- und Gesundheitskommission des Ständerates beschlossen: Schaffen wir doch schnell ein Gesetz, das eine rechtliche Grundlage für die Observationen schafft.

Ist Sozialbetrug denn ein großes Problem in der Schweiz?

Die Zahlen zeigen, dass es wenig Sozialversicherungsbetrug gibt. Es hat sich auch gezeigt, dass durch die Observationen wenige Betrugsfälle ans Licht kamen. Das ist eigentlich eine nutzlose Praxis. Dennoch soll mit dem Gesetz eine flächendeckende Überwachung etabliert werden, um möglicherweise Einzelfälle aufzudecken.

Warum setzen die Versicherungen überhaupt Sozialdetektive ein?

Im Grunde geht es darum, dass man dem unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen entgegenwirkt. Ziel der Bespitzelungen war es aber auch, bestimmten Versicherten keine Sozialleistungen mehr zahlen zu müssen, also die Sozialversicherungskosten zu drücken.

Wen betrifft die Gesetzesänderung?

Nahezu jeden Bürger: Bezieher von Invaliden- und Altersversicherung, aber auch Krankenversicherte, Unfallversicherte, Arbeitslosenversicherte etc. Allein die Sozialhilfe wird auf Ebene der Kantone geregelt. Mit anderen Worten: Alle Schweizer kommen mit dem Gesetz irgendwann in ihrem Leben in Kontakt.

Für gewöhnlich gehen doch Polizei und Staatsanwaltschaft Betrügereien nach. Können das die Schweizer Behörden nicht leisten?

Doch, können sie. Der Unterschied ist aber, dass das Vorgehen von Polizei und Staatsanwaltschaft nach rechtsstaatlichen Regeln ablaufen muss, und nicht willkürlich nach Gutdünken der Versicherungen.

Und das künftige Gesetz hebelt das aus?

Ja. Es ermöglicht den Versicherungen die verdeckte Observation mit Ton und Bild, sowie mit Drohnen. Nach richterlicher Anordnung dürfen auch GPS-Tracker eingesetzt werden. Wenn diese Mittel etwa von der Polizei zur Fahndung nach Terroristen eingesetzt werden sollen, dann gibt es dafür viel höhere Hürden. Man gibt den Versicherungen einen größeren Spielraum als der Polizei bei der Verbrechensbekämpfung. Das ist eindeutig gegen den Rechtsstaat. Und das Ausmaß ist unabsehbar.

Wer hat das Gesetz im Parlament vorangetrieben?

Vor allem die bürgerlichen Parteien wie die rechtspopulistische SVP. Aber auch die Versicherungen selbst. Denn als sich im Gesetzgebungsverfahren abzeichnete, dass weitreichende Genehmigungspflichten für die Observationen eingeführt worden wären, schalteten sich die Versicherungen ein. Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva) und der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) verschickten einen Brief an die Mitglieder der Kommission mit Empfehlungen und Einschätzungen. Darin schrieben sie, dass das Gesetz in dieser Form praxisuntauglich und ineffizient sei.

Und die Versicherungen drangen damit durch.

Und ob. Einige Politiker machten sich dann stark, diesen Empfehlungen zu folgen und die richterlichen Beschlüsse raus zu lassen. Das waren zuvorderst jene Stände- und Nationalräte, die selbst Mandate in den Verwaltungsräten der Versicherungen haben. Wie etwa Lorenz Hess, Nationalrat der BDP und Präsident des Verwaltungsrates der Versicherungsgruppe Visana, oder Ruth Humbel, Verwaltungsrätin bei der Concordia-Versicherung – ich könnte eine ganz lange Liste machen. Kurzum: Das Gesetz war gekauft. Die, die es geschrieben haben, sind die, die am meisten davon profitieren werden. Das war eine enorme Machtdemonstration der milliardenschweren Versicherungslobby.

Das Gesetz passierte dann im Eiltempo das Parlament.

Ja, in nur fünf Tagen! Es gab wahrscheinlich noch nie ein Gesetz, das so schnell durchgepeitscht wurde. Normalerweise dauert ein Gesetzgebungsverfahren in der Schweiz etwa drei Jahre. Und das war ganz klar das Ergebnis des Lobbying.

Sie haben das Gesetz als verfassungswidrig kritisiert. Kann man in der Schweiz keine Verfassungsklage einreichen?

Die Schweiz kennt keine Verfassungsgerichtsbarkeit wie in Deutschland. Bei uns wird die Konsistenz des Rechtsstaats dem Parlament und dem Bundesrat überlassen.

Auch politisch blieb der große Aufschrei zunächst aus. Warum?

Es war wie ein heftiger Windstoß, der vorüber ging und niemand wusste genau, was geschehen war. Keiner hat sich wirklich dagegen gewehrt, denn schon das parlamentarische Verfahren und das Lobbying der Versicherungen hatten gezeigt, mit wem man es hier zu tun hatte: mit einem übermächtigen Gegner nämlich, David gegen Goliath. Die Chance, gegen ihn zu scheitern, war groß.

Dennoch haben Sie sich entschieden, etwas zu unternehmen. Wie kam das in Gang?

Die Autorin Sibylle Berg setzte am 16. März einen Tweet ab und fragte, wie man ein Referendum macht. Ich antwortete ganz trocken und nichtsahnend: Ich wäre sofort dabei.

Wir tauschten uns aus und überlegten, wie wir das machen, wie wir Parteien überzeugen könnten, mitzumachen. Wir mussten dann feststellen, dass keine Partei Interesse hatte, das Referendum zu lancieren und die notwendigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen.

Warum nicht?

Wir haben im Herbst 2019 Nationalratswahlen, schon bald wird der Wahlkampf beginnen. Die Sozialdemokraten haben deshalb aus strategischen und taktischen Gründen sehr lange gezögert. Die Abstimmung über das Schnüffelgesetz wird ziemlich sicher in den Wahlkampf fallen. Die SVP, die dieses Thema seit Jahren beackert, wird die Gelegenheit für eine große Kampagne nutzen und Millionenunterstützung dafür bekommen. Und wie man es von ihr kennt, dürfte die Kampagne sehr aggressiv ausfallen, rassistisch und menschenfeindlich. Davor haben sich die anderen Parteien gefürchtet – und das auch zurecht. Wir haben in den vergangenen Jahren erlebt, wie die SVP ihre Kampagnen macht: laut und hässlich.

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Sie haben trotzdem Ihre Stimme erhoben.

Uns war klar: Wenn wir es alleine machen, ist das eine Riesensache, ein Riesenbrocken an Arbeit. Dennoch haben wir uns dafür entschieden. Wir fanden mit der Kampagnenplattform wecollect.ch einen Partner, der uns ein Dach für unsere Aktion gegeben hat. Wir haben dann gesagt: Wenn sich uns 5000 Menschen anschließen, dann ergreifen wir das Referendum. Nachdem die milliardenschwere Lobby im Parlament gesiegt hatte, wollten wir nun mit zehnfacher Wucht zurückschlagen. Und zwar nicht, weil wir Geld hatten, sondern weil wir viele sind.

Die Resonanz auf ihre Kampagne ist gewaltig. Allein online haben bereits mehr als 11.000 Menschen das Referendum unterzeichnet. Haben Sie damit gerechnet?

Das hat uns wirklich überrascht. Wir wurden regelrecht gestürmt. Wir erhalten Unterstützung von allen Seiten. Von links bis rechts. Die Menschen sagen: Jetzt ist es genug mit dem Nachuntentreten und dem Nachobenbuckeln. Wir sind fertig mit dem immer weiteren Aufbau von Überwachung. Wir haben genug von der Schikane jener, für die eigentlich gesorgt werden sollte: Die Alten, die Kranken, die Schwachen – während man Steuerbetrüger oft verschont.

Wer unterstützt Sie?

Es sind Menschen aus allen Bevölkerungsgruppen dabei. Das hat auch damit zu tun, dass allen klar ist, dass auch sie betroffen sind von der Bespitzelung. Es betrifft eben nicht nur "die da unten" und die "Schmarotzer". Es geht jede und jeden an, der versichert ist, und das sind wir alle gezwungenermaßen.

Wie ist die Stimmungslage in der Schweiz bei diesem Thema?

Das ist schwer zu sagen. Grundsätzlich denke ich aber, dass sich der Tenor in unsere Richtung bewegt. Denn die Menschen sehen, dass es hierbei nicht um Missbrauch geht, sondern um Misstrauen. Das schafft einen Generalverdacht in der ganzen Gesellschaft.

Die Schweiz hat eine solidarische Tradition. Wir haben die Sozialwerke nicht grundlos geschaffen. Wir wollen, dass alle Menschen die Möglichkeit auf ein Leben in Würde haben. Das ist ein Grundsatz, der genau so in den Gesetzen und in der Verfassung steht. Und dieser Grundsatz wird mit solchen Diskursen angegriffen. Das neue Überwachungsgesetz ist eigentlich ein total unschweizerisches Gesetz. Es schürt Misstrauen. Und das ist Gift.

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