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Altkanzler Gerhard Schröder geht gegen Privilegien-Streichung vor


Altkanzler unter Druck
Schröder geht offenbar gegen Privilegien-Streichung vor

Von dpa
Aktualisiert am 20.05.2022Lesedauer: 1 Min.
Gerhard Schröder: Der Altkanzler muss trotz seines Rücktritts beim russischen Unternehmen Rosneft mit den Streichung seiner Privilegien rechnen.Vergrößern des BildesGerhard Schröder: Der Altkanzler muss trotz seines Rücktritts beim russischen Unternehmen Rosneft mit der Streichung seiner Privilegien rechnen. (Quelle: Xinhua/imago-images-bilder)
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Gerhard Schröder verlängert seinen Vertrag beim russischen Unternehmen Rosneft nicht. Zugleich sollen ihm die Altkanzler-Privilegien entzogen werden. Das möchte der SPD-Politiker jedoch nicht einfach so hinnehmen.

Gerhard Schröder lässt die im Haushaltsausschuss des Bundestages beschlossene Streichung seiner Altkanzler-Privilegien juristisch überprüfen. Einen entsprechenden Bericht des "Spiegel" bestätigte der Rechtsanwalt Michael Nagel am Freitag in Hannover. "Ich bitte um Verständnis, dass darüber hinausgehende Fragen zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden", sagte der Jurist der Deutschen Presse-Agentur. Nagel hatte Christian Wulff im Prozess um Vorteilsnahme verteidigt, der Ex-Bundespräsident wurde Anfang 2014 freigesprochen.

Am Donnerstag hatte der Haushaltsausschuss in Berlin für die Abwicklung des Altkanzler-Büros votiert. Die Zustimmung zu einem entsprechenden Antrag der Ampelkoalition ist der vorläufige Höhepunkt der Ächtung des früheren SPD-Chefs wegen seiner anhaltenden Verbindungen zu Russland. Aus rechtlichen Gründen wurde die Streichung des Büros allerdings nicht mit Schröders Russland- und Putin-Beziehungen begründet. Vielmehr wird laut dem Ampelantrag die finanzielle Unterstützung davon abhängig, ob frühere Top-Politiker tatsächlich noch Aufgaben übernehmen. Schröder nehme keine Verpflichtungen aus seiner Zeit als Bundeskanzler mehr wahr, hieß es.

Für Personalausgaben in Schröders Büro waren im vergangenen Jahr mehr als 400.000 Euro aus der Staatskasse geflossen. Anrecht auf ein Ruhegehalt und auf Personenschutz hat der frühere Kanzler dem Beschluss zufolge aber weiterhin. Schröder äußerte sich selbst zunächst nicht zu der Sache. Am Freitag teilte der Ölkonzern Rosneft mit, dass der Altkanzler seinen Posten im Aufsichtsrat aufgebe. Lesen Sie hier mehr dazu.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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