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Verfassungsschutz warnt vor Terrorgefahr durch IS-Ableger in Deutschland


Warnung vor IS-Ablegern
Verfassungsschutz: "Verstärkt die Gefährdungslage in Deutschland"

Von dpa
Aktualisiert am 06.04.2023Lesedauer: 2 Min.
Islamischer Staat in Syrien (Archivbild): Der Verfassungsschutz schlägt wegen Ablegern des Terrornetzwerks Alarm.Vergrößern des BildesIslamischer Staat in Syrien (Archivbild): Der Verfassungsschutz schlägt wegen Ablegern des Terrornetzwerks Alarm. (Quelle: imago images)
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Die Gefahr, die vom IS ausgeht, ist noch lange nicht gebannt, warnt der Verfassungsschutz. Ableger der Organisation hätten auch Deutschland im Visier.

Der Ableger des Terrornetzwerks Islamischer Staat (IS) in Afghanistan beschäftigt zunehmend auch den Verfassungsschutz. "Das Erstarken dieser Gruppe in Afghanistan verstärkt die Gefährdungslage in Deutschland", sagte der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, der Deutschen Presse-Agentur.

Obwohl der IS in Syrien und im Irak als weitestgehend besiegt gelte, sei die Gesamtorganisation noch lange nicht zerschlagen. "Unter den verschiedenen Ablegern des IS sticht besonders der 'Islamische Staat Provinz Khorasan', kurz ISPK, hervor."

Anklage gegen zwei Jugendliche

Diese Gruppe befinde sich in Afghanistan im bewaffneten Konflikt mit den Taliban, schaue aber auch "in Richtung Europa", betonte Haldenwang. Um seinen Führungsanspruch innerhalb des Terrornetzwerks zu unterstreichen, setze der ISPK auf Anschläge gegen "Ungläubige" im Westen.

Dass dabei auch Deutschland im Zielspektrum der Gruppe stehe, zeige der Fall zweier Jugendlichen, gegen die der Generalbundesanwalt vor einigen Wochen Anklage wegen Mitgliedschaft, beziehungsweise Unterstützung einer terroristischen Vereinigung erhoben hatte. Generalbundesanwalt Peter Frank hatte im März erklärt, regionale IS-Ableger "allen voran der sogenannte 'Islamische Staat Provinz Khorasan'", bereiteten ihm große Sorgen.

"Alle möglichen Szenarien im Blick"

Die Sicherheitsbehörden in Deutschland seien wachsam und hätten angesichts der unverändert hohen Bedrohungslage durch den islamistischen Terrorismus "alle möglichen Szenarien im Blick", sagte Haldenwang der dpa. Zu diesen Szenarien zählt der Verfassungsschutz sowohl selbst radikalisierte Einzeltäter als auch durch den IS angeleitete Menschen.

Dass sich Anhänger vom ISPK nicht nur lokal vor Ort und innerhalb der Angehörigen einer bestimmten Exil-Gemeinde vernetzten, zeigt auch das Verfahren vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg. Angeklagt sind hier ein 16-jähriger Deutsch-Kosovar aus Nordrhein-Westfalen und ein 18-jähriger russischer Staatsbürger, der mit seiner Familie als Kleinkind nach Deutschland gekommen war und in Bremerhaven ansässig ist. Die beiden Jugendlichen sitzen in Untersuchungshaft. Hier lesen Sie mehr dazu.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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