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Hartz-IV-Ersatz ab 2023: Bundeskabinett beschließt Bürgergeld


Hartz-IV-Ersatz ab 1. Januar
Bundeskabinett beschließt Bürgergeld

Von dpa, lw

Aktualisiert am 14.09.2022Lesedauer: 2 Min.
Agentur für Arbeit: Ab 1. Januar 2023 gibt es Bürgergeld statt Hartz IV.Vergrößern des BildesAgentur für Arbeit: Ab 1. Januar 2023 gibt es Bürgergeld statt Hartz IV. (Quelle: Horst Galuschka/imago-images-bilder)
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Statt Hartz IV gibt es ab kommendem Jahr das Bürgergeld: Das Bundeskabinett hat dem Beschluss zugestimmt. Dem Sozialverband SoVD reicht das nicht.

Mitten in der Energiekrise bringt die Regierung ihre wohl größte Sozialreform auf den Weg. Der Staat will Arbeitslosen und Bedürftigen künftig mehr auf Augenhöhe gegenübertreten. Das Bundeskabinett hat der Einführung des Bürgergelds in Deutschland zugestimmt. Es soll zum 1. Januar das heutige Hartz-IV-System ablösen.

Die Regelsätze der Grundsicherung sollen dabei deutlich steigen. So sollen Alleinstehende 502 Euro im Monat erhalten und Jugendliche 420 Euro. Heute erhalten Alleinstehende 449 Euro. Zudem sollen Arbeitssuchende in den Jobcentern künftig weniger Druck ausgesetzt sein. Abgeschafft werden soll das Prinzip, nach dem die Vermittlung in einen Job Vorrang hat. Stattdessen soll Weiterbildung gestärkt werden.

Die Kosten für die Wohnung sollen in den ersten beiden Jahren künftig auf jeden Fall voll übernommen werden. Auch Ersparnisse bis zu 60.000 Euro soll man in dieser Zeit behalten dürfen. Im ersten halben Jahr sollen zudem keine Sanktionen verhängt werden können, wenn etwa ein Jobangebot abgelehnt wird.

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"Wir können sie jetzt nicht damit allein lassen"

Mit dem Kabinettsbeschluss ist der Weg für die parlamentarischen Beratungen der Sozialreform frei. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) sieht beim geplanten Bürgergeld gute Ansätze, findet die Höhe der Regelsätze aber zu niedrig. "Die neue Karenzzeit für Vermögen und Wohnen gibt den Menschen Sicherheit und gleichzeitig die Chance, sich auf das Wesentliche konzentrieren zu können – ihre Jobsuche", erklärte die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier am Mittwoch. Zu den Regelsätzen sagte sie hingegen: Das sei einfach zu wenig.

"Wir bleiben hier bei unserer Forderung von 650 Euro und 100 Euro sofort für den Übergang", so Engelmeier. Denn die Betroffenen in Grundsicherung litten schon jetzt unter explodierenden Preisen und einer immer weiter steigenden Inflation. "Wir können sie jetzt nicht damit allein lassen." Engelmeier beklagte zudem, dass die Regelsätze für Kinder nur minimal angehoben würden.

"Richtige Weichen"

Nachbesserungen an den Bürgergeld-Plänen von Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) forderte auch der Deutsche Städtetag – allerdings mit einer anderen Stoßrichtung als der SoVD. "Der Gesetzentwurf sieht vor, bewährte Rahmenbedingungen auszusetzen", sagte der Hauptgeschäftsführer des Städtetags, Helmut Dedy, den Zeitungen der Funke Mediengruppe vom Mittwoch. Die Karenzzeiten von zwei Jahren für Wohnen und Vermögen "sind zu lang und müssen verkürzt werden".

Bei anderen Aspekten stelle der Gesetzentwurf aber "richtige Weichen", urteilte Dedy zugleich: Arbeitslose würden damit bei der Integration und Qualifizierung unterstützt. "Weiterbildung und Ausbildung sind jetzt gleichrangig mit einer erfolgreichen Jobvermittlung", lobte Dedy.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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