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Karlsruhe: "Deals" vor Gericht gehen in Ordnung


Bundesverfassungsgericht
Karlsruhe: "Deals" vor Gericht gehen in Ordnung

Von dpa, dapd, t-online
Aktualisiert am 19.03.2013Lesedauer: 2 Min.
Der Deal im Strafprozess ist mit dem Grundgesetz vereinbar und damit rechtmäßig. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe entschieden.Vergrößern des BildesDie Richter des Bundesverfassungsgerichts haben entschieden, dass bei Strafprozessen ausgehandelte "Deals" zulässig sind (Quelle: dapd)
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Der "Deal" im Strafprozess ist mit dem Grundgesetz vereinbar und damit rechtmäßig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden.

Darf das Geständnis eines Angeklagten dazu führen, dass eine mildere Strafe gegen ihn verhängt wird? Die Verfassungshüter hatten sich auf Grundlage der seit 2009 geltenden Regelung mit der Frage befasst, ob Absprachen zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung verfassungskonform sind.

In der mündlichen Verhandlung im November 2012 hatte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts Zweifel daran geäußert. Und Kritiker sehen im "Deal" ein "Aushandeln" der Wahrheit, das dem Rechtssystem der schuldangemessenen Bestrafung zuwiderlaufe.

Billigung mit Bedingungen

Karlsruhe hat die Regelung nun grundsätzlich gebilligt, an diesen Entschluss allerdings Bedingungen geknüpft. Richter und Staatsanwälte müssten sich bei solchen Urteilsabsprachen stärker an Recht und Gesetz halten. Die Verfassungsrichter kritisierten, dass sich die gerichtliche Praxis "in erheblichem Umfang" über die geltenden Regelungen hinwegsetze.

Sollte sich das nicht ändern, drohe ein verfassungswidriger Zustand: "Der Gesetzgeber muss die weitere Entwicklung sorgfältig im Auge behalten."

Informelle Absprachen noch vor Prozessbeginn und außerhalb des Gesetzes sind unzulässig, entschieden die Karlsruher Richter. Solche prozessverkürzenden Verfahren, die in der Vergangenheit "nicht selten" vorgekommen seien, stufte das Bundesverfassungsgericht als absoluten Revisionsgrund ein.

Nach Ansicht der Verfassungsrichter sind auch "Deals" nur dann gültig, wenn die Transparenz gewährleistet ist und die Entscheidung dokumentiert wird.

Verfassungsgericht fordert Transparenz

Drei Männer, die wegen derartiger Bedenken vor das Verfassungsgericht gezogen waren, hätten kein faires Verfahren bekommen. Die Fälle müssen deshalb neu aufgerollt werden. Grundsätzlich sollen Urteilsabsprachen transparent sein und ausführlich im Protokoll der Hauptverhandlung protokolliert werden.

Nach den Worten von Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle muss insbesondere geprüft werden, ob die Pflicht der Gerichte und der Staatsanwaltschaft, "den wahren Sachverhalt" zu ermitteln, noch ausreichend gewährleistet ist. Dass die Verfassungsrichter hier Vorbehalte haben, war nach einer eingehenden Untersuchung der tatsächlichen Rechtspraxis deutlich geworden.

Der Gesetzgeber müsse "die weitere Entwicklung sorgfältig im Auge behalten" und gegebenenfalls nachbessern. Dies sei nicht nur ein Hinweis an die Politik, sondern "eine sehr ernst gemeinte Mahnung an alle Akteure in einem Strafverfahren", betonte Voßkuhle.

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