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De Maizière verteidigt Plan zum Handy-Ausspähen


Zugriff auf Asylbewerber-Telefone
De Maizière verteidigt Plan zum Handy-Ausspähen

Von dpa
21.02.2017Lesedauer: 2 Min.
Thomas de Maizière verteidigt das Auslesen von Handydaten von Asylbewerbern.Vergrößern des BildesThomas de Maizière verteidigt das Auslesen von Handydaten von Asylbewerbern. (Quelle: dpa-bilder)
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Die Bundesregierung will sich Zugriff auf Asylbewerber-Handys verschaffen. Das Vorhaben schlägt Wellen - zum Unverständnis von Innenminister Thomas de Maizière. Der Plan ist nach seinen Angaben "sehr bald" Thema im Kabinett.

Zur Klärung der Identität hält de Maizière das Auslesen von Handys von Asylbewerbern für geboten. Der CDU-Politiker verteidigte einen Gesetzentwurf, der dem Bundesamt für Migration für Flüchtlinge (BAMF) entsprechende Befugnisse einräumt. Rückendeckung bekam er von der CSU.

Die SPD betonte, das Auslesen der Daten komme nur in Einzelfällen und als letztes Mittel in Betracht. Ein Jurist hatte zuvor Bedenken an dem Gesetzentwurf geäußert. Die Linken kritisieren einen tiefen Eingriff in die Privatsphäre.

Nach den Plänen der Regierung soll das BAMF künftig in bestimmten Fällen die Daten der Handys von Asylbewerbern durchsuchen dürfen. Auf den Weg gebracht wurde die Regelung mit einem Gesetzentwurf zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht. Das Bundeskabinett wird sich nach de Maizières Angaben "sehr bald" damit befassen.

De Maizière kann Kritik nicht nachvollziehen

Der Minister sagte auf dem Europäischen Polizeikongress in Berlin, die große Beachtung des Vorhabens habe ihn etwas erstaunt. "Wir haben das im Asylpaket II auch für die Ausländerbehörden schon ermöglicht. Und es besteht überhaupt kein Grund, warum nicht das Bundesamt für Migration das auch können sollte."

De Maizière fügte an, es falle auf, dass viele Flüchtlinge - "insbesondere aus Staaten, wo vermutlich keine sichere Bleibeperspektive existiert" - nach langer und gefährlicher Reise zwar ein Handy dabei hätten, aber keinen Pass.

Er betonte: "Es ist nicht zu viel verlangt, wenn ein Staat, von dem der Betroffene Schutz begehrt, dass dann diesem Staat gegenüber wahrheitsgemäß gesagt wird, wie man heißt und woher man kommt." Erfolge dies nicht, dann sei es angemessen, verhältnismäßig und erforderlich, über zusätzliche "Erkenntnisquellen" zu erschließen, woher der Betroffene komme.

CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt verteidigte das Vorhaben. "Wir müssen wissen, wer zu uns kommt", sagte sie der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Das sei an erster Stelle eine Frage der inneren Sicherheit. Deshalb sei es dringend erforderlich, dass das BAMF bei Entscheidungen über Abschiebungen auch ohne Einwilligung der Flüchtlinge deren Mobiltelefone auslesen darf.

SPD und Opposition äußern Bedenken

Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Eva Högl, sagte in der ARD: "Flächendeckend Handys auslesen geht auf keinen Fall. Das ist völlig klar." Dies wäre auch nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

Nach Ansicht des Kölner Rechtsanwalts Nikolaos Gazeas wäre die Maßnahme höchstens zu rechtfertigen, wenn es einen konkreten Verdacht auf falsche Angaben des Flüchtlings und damit einhergehende Straftaten gebe. Dieser Vorbehalt fehle im Gesetzentwurf allerdings. Aber auch dann müsse ein Richter den Zugriff auf das Handy erlauben, sagte er "Zeit Online".

Die Opposition und die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl hatten das Vorhaben als zu weitgehend kritisiert.

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