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Statistik: Jeder sechste Ausländer in Deutschland ist Schutzsuchender


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Jeder sechste Ausländer in Deutschland ist Schutzsuchender

Von dpa
Aktualisiert am 02.11.2017Lesedauer: 3 Min.
"Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Ausländerzentralregister registrierte Ausreisepflichtige im Einzelfall möglicherweise bereits ausgereist oder untergetaucht sind, ohne dass die zuständige Ausländerbehörde hiervon schon Kenntnis beziehungsweise den Sachverhalt an das AZR gemeldet hat", sagt ein Sprecher des Bundesinnenministeriums.Vergrößern des Bildes"Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Ausländerzentralregister registrierte Ausreisepflichtige im Einzelfall möglicherweise bereits ausgereist oder untergetaucht sind, ohne dass die zuständige Ausländerbehörde hiervon schon Kenntnis beziehungsweise den Sachverhalt an das AZR gemeldet hat", sagt ein Sprecher des Bundesinnenministeriums. (Quelle: Jens Büttner/Symbolbild./dpa)
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Wiesbaden/Berlin (dpa) - Etwa jeder sechste Ausländer in Deutschland hält sich aus humanitären Gründen hier auf. Rund 1,6 Millionen schutzsuchende Menschen lebten Ende 2016 in der Bundesrepublik. Das waren 851 000 oder 113 Prozent mehr als zwei Jahre zuvor, wie das Statistische Bundesamt mitteilte.

Grundlage sind Zahlen aus dem Ausländerzentralregister. Allerdings ist unklar, wie viele Menschen darin mehrfach erfasst sind. Die "Bild"-Zeitung meldete mit Verweis auf das Register, rund 30 000 dort vermerkte abgelehnte Asylbewerber seien verschwunden, ohne dass die Behörden wüssten, wo sie sind. Das Bundesinnenministerium wies das als Behauptung zurück und sprach von einer unzutreffenden Berechnung.

Etwa die Hälfte aller Schutzsuchenden kommt den Statistikern zufolge aus drei Ländern: Syrien, Afghanistan und dem Irak. Die meisten Menschen mit abgelehntem Asylantrag stammen aus Serbien und Albanien.

Als schutzsuchend gelten hier: nach Genfer Konvention anerkannte Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte, also Menschen mit einem eingeschränkten Schutzstatus, und Asylbewerber - also jene, die noch einen Asylantrag stellen wollen oder auf einen Asylbescheid warten. Die Gruppe umfasst auch abgelehnte Asylbewerber, die geduldet werden, noch nicht ausgereist sind oder noch nicht abgeschoben wurden.

Zu den anderen fünf Sechsteln der Ausländer in Deutschland gehören vor allem Bürger anderer EU-Staaten, Ausländer, die zum Studieren oder Arbeiten oder als Firmengründer hier sind, und solche, die eine Duldung haben, die nicht an Asyl gebunden ist - etwa wegen eines abgelaufenen Visums.

Mehr als die Hälfte der Schutzsuchenden (872 000) hat einen humanitären Aufenthaltstitel und damit einen Schutzstatus. Dieser ist bei den meisten befristet (600 000). Gut jeder Dritte (573 000) wartet auf die Entscheidung seines Asylantrags. Bei 158 000 Menschen wurde der Asylantrag bereits abgelehnt. Bei drei Viertel von ihnen (118 000) ist die Ausreisepflicht aber wegen einer Duldung vorübergehend ausgesetzt.

Schutzsuchende sind sehr oft junge Männer: Fast zwei Drittel der 1,6 Millionen sind männlich. Bei der ausländischen Bevölkerung insgesamt sind es nur 53 Prozent, im gesamten Land sogar nur 49 Prozent. Das Durchschnittsalter der Schutzsuchenden beträgt 29,4 Jahre. Die ausländische Bevölkerung ist dagegen im Schnitt 37,6 Jahre alt. Das Durchschnittsalter der Gesamtbevölkerung beträgt 44,2 Jahre.

Das Statistik-Amt räumte ein, rund 392 000 Ausländer seien in der Statistik nicht berücksichtigt worden, weil sich nicht eindeutig bestimmen ließ, ob sie aus humanitären Gründen gekommen seien.

An der Belastbarkeit der Daten im Ausländerzentralregister gibt es generell Zweifel. Die Behörden geben zu, dass die Datensammlung strukturelle Mängel habe - zum Beispiel weil Menschen das Land zum Teil bereits verlassen haben, in der Aufstellung aber weiter geführt werden. Das Register wird derzeit überarbeitet.

Auch der Bericht der "Bild"-Zeitung bezieht sich darauf. Das Blatt rechnete vor, im Dezember 2016 seien im Ausländerzentralregister rund 54 000 Personen als ausreisepflichtig gemeldet gewesen, laut Statistischem Bundesamt hätten 2016 aber nur rund 24 000 dieser Personen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen. Es gebe also 30 000 abgelehnte Asylbewerber, von denen die Behörden nicht wüssten, wo sie sich aufhalten. Das sei ein Skandal.

Das Bundesinnenministerium wies dies als "Behauptung" zurück, die von einer unzutreffenden Berechnung ausgehe. Der Schluss sei unzulässig, dass es sich bei den 30 000 Menschen allein um abgelehnte Asylbewerber handele. Nur etwa die Hälfte der Ausländer, die im Zentralregister als ausreisepflichtig erfasst seien, seien abgelehnte Asylbewerber. Ob der negative Asylbescheid überhaupt Ausreisegrund sei, lasse sich dort auch nicht ablesen. Außerdem ließen sich die Asylbewerberleistungen hier nicht einfach gegenrechnen.

Das Innenressort räumte aber ein, es sei nicht in jedem Fall auszuschließen, dass ein Ausreisepflichtiger das Land verlasse oder untertauche, aber weiter im Zentralregister gelistet sei. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte bei n-tv, es sei seit langem bekannt, dass es einen wesentlich höheren Anteil an freiwilligen Ausreisen gebe als statistisch erfasst. Das sei ein unbefriedigender Zustand. Die Datenerfassung müsse besser werden. Eine große Zahl an Untergetauchten gebe es aber keineswegs in Deutschland.

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