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Bundesverfassungsgericht stärkt Kontrollrechte des Bundestags


Verfassungsgericht stärkt Kontrollrechte
Bundesregierung verweigerte Politikern zu Unrecht Auskünfte

Von dpa, pdi

Aktualisiert am 07.11.2017Lesedauer: 1 Min.
Konstantin von Notz (l), Hans-Christian Ströbele (M) und Matthias Gastel (r) (alle Bündnis 90/ Die Grünen) warten im Bundesverfassungsgericht auf den Beginn der Urteilsverkündung über die Reichweite von Auskunftsrechten der Abgeordneten gegenüber der Bundesregierung.Vergrößern des BildesKonstantin von Notz (l), Hans-Christian Ströbele (M) und Matthias Gastel (r): Die Grünen-Politiker warten im Bundesverfassungsgericht auf den Beginn der Urteilsverkündung. (Quelle: dpa-bilder)
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Die Bundesregierung ist nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ihrer Antwortpflicht auf Fragen von Abgeordneten über die Deutsche Bahn und zur Finanzmarktaufsicht nicht ausreichend nachgekommen.

Die Regierung habe die Rechte der Abgeordneten und des Deutschen Bundestags verletzt, entschieden die Karlsruher Richter am Dienstag. Geklagt hatten in dem Organstreitverfahren die Grünen, die im Jahr 2010 Auskunft von der damaligen schwarz-gelben Bundesregierung unter anderem zu Zugverspätungen und Investitionen in das Schienennetz sowie zu aufsichtsrechtlichen Maßnahmen gegenüber Banken haben wollten. (Az. 2 BvE 2/11)

Ohne Beteiligung am Wissen der Regierung könne das Parlament sein Kontrollrecht gegenüber der Regierung nicht ausüben, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle. Berechtigte Geheimhaltungsinteressen der Regierung oder Grundrechte von Betroffenen könnten allerdings eine parlamentarische Geheimhaltung erforderlich machen. "Das heute verkündete Urteil führt zu einer Stärkung der parlamentarischen Informationsrechte", sagte Voßkuhle. Ohne deren weitreichende verfassungsrechtliche Absicherung wäre eine effektive Oppositionsarbeit im Deutschen Bundestag und damit eine öffentlich wirksame Kontrolle der Regierung nicht möglich.

Die Bundesregierung hatte die Fragen der Grünen damals nur teilweise oder gar nicht und in einem Fall nicht öffentlich beantwortet. Sie hatte das mit Verschwiegenheitspflichten in Bezug auf Unternehmensinterna begründet. Das Verfassungsgericht hielt ihr jetzt entgegen, sie habe die Grenzen ihrer Antwortpflicht verkannt. Grundrechte der Deutschen Bahn stünden der Auskunft nicht entgegen. Bei Fragen zur Finanzaufsicht von Banken reiche der pauschale Hinweis auf einen möglichen Vertrauensverlust in einzelne Finanzinstitute nicht aus.

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