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GSG9 im Einsatz: Razzia gegen "Rechtsterroristen" in drei Bundesländern


GSG 9 im Einsatz
Razzia gegen "Rechtsterroristen" in drei Ländern

Von afp, df, rok

Aktualisiert am 08.04.2018Lesedauer: 1 Min.
Bei einer Razzia gegen die Reichsbürger kam die Spezialeinheit der Bundespolizei GSG 9 zum Einsatz.Vergrößern des BildesBei einer Razzia gegen die Reichsbürger kam die Spezialeinheit der Bundespolizei GSG 9 zum Einsatz. (Quelle: dpa)
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Spezialeinheiten haben in mehreren deutschen Städten Wohnungen von Reichsbürgern durchsucht. Es bestehe der Verdacht, dass die Beschuldigten eine "rechtsterroristische Vereinigung" gegründet hätten, teilte die Bundesanwaltschaft mit. Verhaftungen gab es bisher nicht.

Die Bundesanwaltschaft hat mitgeteilt, dass sie seit Sonntagmorgen unter anderem die Wohnungen von acht namentlich bekannten Beschuldigten sowie weiterer nicht tatverdächtiger Personen in Berlin, Brandenburg und Thüringen durchsucht. Neben Beamten des Bundeskriminalamtes sowie der Polizeien der Länder kamen auch die GSG 9 und das MEK des Bundeskriminalamtes zum Einsatz.

Die Beschuldigten stünden in dem Verdacht, eine rechtsterroristische Vereinigung gegründet und sich an ihr mitgliedschaftlich beteiligt zu haben. Darüber hinaus beständen Anhaltspunkte für waffenrechtliche Verstöße. Bisher gab es keine Verhaftungen.

"Nötigenfalls zielgerichtet Menschen töten"

Nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen sollen die Beschuldigten der sogenannten Reichsbürgerszene angehören. Ziel der Gruppe sei es, die bundesrepublikanische Ordnung durch eine an die organisatorische Struktur des deutschen Kaiserreiches angelehnte, neue staatliche Ordnung zu ersetzen, hieß es in der Mitteilung. Dabei sollen die Beschuldigten auch in Betracht gezogen haben, nötigenfalls zielgerichtet Menschen zu töten.

Die Beschuldigten sollen sich zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt, spätestens aber im Sommer 2017, zu einer Vereinigung zusammengeschlossen haben, um innerhalb der sogenannten Reichsbürgerszene koordiniert agieren zu können.

Kein Zusammenhang mit Amokfahrt in Münster

Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft Gera am 16. August 2017 Ermittlungen aufgenommen. Die Bundesanwaltschaft hat das dortige Verfahren am 24. Oktober 2017 übernommen und Ermittlungen unter anderem wegen des Verdachts der Gründung einer terroristischen Vereinigung eingeleitet.

Die Durchsuchungen stünden nicht im Zusammenhang mit der Amokfahrt am Samstag in Münster.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung des Generalbundesanwalts
    AFP
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