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Kremmen: Molotow-Cocktails auf Wohnhaus waren kein Mordversuch


Kontroverse Entscheidung
Molotow-Cocktails auf Wohnhaus waren kein Mordversuch

Von dpa, jmt

05.07.2018Lesedauer: 2 Min.
Der Brandsatz traf ein Fenster des Flüchtlingsheims im Erdgeschoss: Der Haupttäter ist nun zu viereinhalb Jahren verurteilt worden – allerdings nicht wegen Mordversuchs.Vergrößern des BildesDer Brandsatz traf ein Fenster des Flüchtlingsheims im Erdgeschoss: Der Haupttäter ist nun zu viereinhalb Jahren verurteilt worden – allerdings nicht wegen Mordversuchs. (Quelle: dpa-bilder)
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Für einen Brandanschlag auf ein Wohnhaus im brandenburgischen Kremmen sind zwei Männer verurteilt worden – wegen Brandstiftung, nicht wegen Mordversuchs.

Nach dem Brandanschlag auf ein Flüchtlingsheim im brandenburgischen Kremmen hat das Landgericht Neuruppin nun die beiden 29 und 35 Jahre alten deutschen Angeklagten verurteilt – wegen gemeinschaftlicher versuchter schwerer Brandstiftung. Die Staatsanwaltschaft hatte dem 29-Jährigen auch versuchten Mord vorgeworfen. Das Gericht entschied nun aber, der Mann habe den Bewohnern nur "einen Schrecken" einjagen wollen.

Sicherheitsdienst löschte das Feuer

Verletzt wurde bei dem Angriff in der Nacht zu Ostersamstag 2017 niemand. Mitarbeiter des Sicherheitsdiensts konnten einen Brandsatz sofort löschen, der zweite zündete nicht. Zum Prozessauftakt hatte der 29-Jährige gestanden die Molotow-Cocktails auf das Haus geschleudert zu haben, indem zahlreiche Bewohner schliefen.

  • Anschlag in Jüterbrog: Haftstrafe für Vater gefordert
  • Anschlag in Altena: Sechs Jahre Haft für Feuerwehrmann

Die beiden Männer sollen die Tat gemeinsam geplant haben. Der 35-Jährige soll dann aber keine Brandsätze geworfen haben. Der 29-Jährige muss nun für viereinhalb Jahre in Haft. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Strafe in höhe von neun Jahren und drei Monaten gefordert. Der 35-Jährige erhielt eine zweijährige Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Bereits im Jahr 2016 hatte das Landgericht Hagen mit einer kontroversen Entscheidung für Kritik gesorgt – und einen Feuerwehrmann aufgrund eines Brandanschlags nicht wegen versuchten Mordes verurteilt, sondern lediglich wegen schwerer Brandstiftung.

In einem zweiten Prozess wegen des Anschlags auf ein Flüchtlingsheim im brandenburgischen Jüterborg forderte die Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht Potsdam ebenfalls sieben Jahre Haft für den Vater des Haupttäters. Er habe seinen Sohn und den 21-jährigen Komplizen angestachelt, der mit viereinhalb Jahren Haft bestraft werden solle. Der ebenfalls 21-jährige Sohn war vergangenes Jahr zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Verwendete Quellen
  • dpa, AFP
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