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Jens Spahn will Fälschung von Corona-Impfpässen unter Strafe stellen


"Kein Kavaliersdelikt"
Spahn will Fälschung von Impfpässen unter Strafe stellen

Von afp, dru

Aktualisiert am 18.05.2021Lesedauer: 2 Min.
Jens Spahn, Bundesgesundheitsminister: Auch Apotheken sollen zukünftig nachträglich Zertifikate ausstellen können.Vergrößern des BildesJens Spahn, Bundesgesundheitsminister: Auch Apotheken sollen zukünftig nachträglich Zertifikate ausstellen können. (Quelle: Kay Nietfeld/dpa)
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Jens Spahn will Impfpass-Fälscher rechtlich belangen. Ein Gesetzesentwurf des

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will die Fälschung von Impfpässen unter Strafe stellen. "Fälschungen sind kein Kavaliersdelikt", sagte Spahn am Dienstag den Zeitungen der Funke Mediengruppe. "Wer falsche Angaben in einen Impfpass einträgt, macht sich strafbar – und wer so einen Pass nutzt, genauso." Das solle klargestellt werden. "Aber auch Falschangaben aus Gefälligkeit sollen geahndet werden, das sorgt für mehr Gerechtigkeit.

Ein Gesetzentwurf des Ministers, über den zunächst die Funke-Zeitungen berichtet hatten, soll vor allem rechtliche Leerstellen beseitigen. Zwar steht die Fälschung von Gesundheitszeugnissen bzw. das Ausstellen und Gebrauchen entsprechender Fälschungen bereits jetzt unter Strafe. Unklar war aber u.a., ob Impf-, Genesenen- und Testnachweise zu diesen Gesundheitszeugnissen gehören. Auch schränkt das Strafgesetzbuch den missbräuchlichen Umgang mit Gesundheitszeugnissen auf die "Täuschung von Behörden oder Versicherungsgesellschaften" ein.

Der Entwurf aus Spahns Ministerium bezieht nun explizit COVID-19-Zertifikate mit ein. Dort heißt es, dass sich strafbar macht, wer unwahre Angaben in Impfpässe, Genesenen- oder Testdokumente einträgt oder wer Dokumente mit falschen Angaben nutzt. Die Nutzung solcher Dokumente soll mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. Wer Dokumente mit falschen Angaben ausstellt, dem droht demnach eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.

Impfungen auf dem Prüfstand

Damit soll verhindert werden, dass Ärzte aus "Gefälligkeit" falsche Angaben in Impfpässe eintragen oder entsprechende Dokumente ausstellen. Prinzipiell sollen neben Ärzten auch Apotheker nachträglich Impfzertifikate ausstellen dürfen. Allerdings müssen sie dafür die Vorlage eines Personalausweises und des Impfpasses verlangen. Auch darf eine nachträgliche Ausstellung im Regelfall nur in räumlicher Nähe zum Impfort erfolgen und muss die Impfung prüfen.

Gibt es Zweifel an der Echtheit eines Impfpasses oder an den Angaben darin, darf kein Zertifikat ausgestellt werden. "Entsteht der Verdacht, dass eine unrichtige oder gefälschte Impfdokumentation vorgelegt wird, ist die Ausstellung zwingend zu unterlassen", heißt es in dem Gesetzentwurf. Die Neuregelungen soll der Bundestag voraussichtlich an diesem Donnerstag beschließen. Bund und Länder planen für den 27. Mai auch einen erneuten "Impfgipfel".

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
  • Eigene Recherchen
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