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Corona-Schalte: Bund und Länder wollen bald über Impfpflicht entscheiden


Corona-Schalte
Bund und Länder wollen bald über Impfpflicht entscheiden

Von t-online, dpa, afp, lr, dm

Aktualisiert am 30.11.2021Lesedauer: 3 Min.
Olaf Scholz, designierter Kanzler der SPD: Impfpflicht soll bis Februar kommen.Vergrößern des BildesOlaf Scholz, designierter Kanzler der SPD: Impfpflicht soll bis Februar kommen. (Quelle: Political-Moments/imago-images-bilder)
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Wie geht es weiter in der Corona-Krise? Am Dienstag haben sich Bund und Länder zu dieser Frage zusammengeschaltet – doch konkrete Beschlüsse gab es noch keine.

Die geschäftsführende Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihr voraussichtlicher Nachfolger Olaf Scholz (SPD) haben am Dienstag mit den Bundesländern über den weiteren Kurs in der Corona-Krise beraten. Konkret beschlossen wurde bei den informellen Beratungen nichts. Schärfere Maßnahmen sollen trotzdem bald kommen – auf dem nächsten Corona-Gipfel am Donnerstag. Das teilte der Sprecher der Bundesregierung, Steffen Seibert, mit. Mehr dazu lesen Sie hier.

Auf der Tagesordnung der Schaltkonferenz am Dienstag stand das weitere Vorgehen in der Coronapandemie.

Das ist bisher bekannt zu den Besprechungen am heutigen Dienstag:

  • Bund und Länder wollen zeitnah über eine allgemeine Impfpflicht entscheiden. Es solle "neben einrichtungsbezogenen Impfpflichten auch eine zeitnahe Entscheidung über eine allgemeine Impfpflicht vorbereitet werden", teilte Regierungssprecher Steffen Seibert am Dienstag mit. In einem "Bild"-Interview nach der Bund-Länder-Schalte kündigte der designierte Kanzler Olaf Scholz ein Gesetzgebungsverfahren für eine allgemeine Impfpflicht an.
  • Der Bundeswehr-General Carsten Breuer soll den neuen Corona-Krisenstab leiten. Entsprechende Berichte bestätigte Regierungssprecher Steffen Seibert nach den Beratungen am Dienstag.
  • Bund und Länder planen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie härtere Maßnahmen wie zusätzliche Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte. Details sollen bis Donnerstag ausgearbeitet werden, um dann zu gemeinsamen Beschlüssen zu kommen, wie Regierungssprecher Steffen Seibert am Dienstag mitteilte.
  • Außerdem streben Bund und Länder 30 Millionen Impfungen bis Weihnachten an, so Seibert. Laut einem Bericht des "Spiegel", will der designierte Bundeskanzler Olaf Scholz dazu auch Apothekern, Zahnärzten und Tierärzten erlauben, die Impfung zu verabreichen.
  • Olaf Scholz will Informationen von t-online zufolge das erst kürzlich geänderte Infektionsschutzgesetz wieder verschärfen. Laut mehreren Quellen sollen "wichtige Regelungen" ergänzt werden, damit "Hochinfektionsländer auch künftig einen angemessenen Instrumentenkasten zur Verfügung haben". Dabei gehe es auch um "zeitlich befristete Schließungen von Restaurants" in bestimmten Landkreisen, heißt es in einem Vorschlagspapier der Sozialdemokraten. Scholz und Merkel sind sich allerdings darüber einig, nicht erneut eine Bundesnotbremse zu verhängen.
  • Scholz hat sich in der Bund-Länder-Schalte nach Informationen der Nachrichtenagentur Reuters zudem für die Einführung einer 2G-Pflicht im Handel bundesweit ausgesprochen. In mehreren Bundesländern gilt diese Regel bereits.
  • Die Corona-Impfung soll laut SPD-Plänen nur noch sechs Monate lang als vollständiger Immunschutz anerkannt werden. Das berichten mehrere Medien unter Berufung auf SPD-Kreise. Begründet werde dies mit dem allmählichen Nachlassen des Impfschutzes.

Außerdem legten die unionsgeführten Bundesländer einen Beschlussentwurf für eine kleine Bundesnotbremse vor. In dem Reuters vorliegenden Papier plädierten die Ministerpräsidenten von Union und Grünen mit Hinweis auf die Infektionslage für die bundesweite Schließung von Bars und Diskotheken sowie eine Begrenzung von Großveranstaltungen auf ein Drittel der möglichen Zuschauer. Auch sie forderten eine allgemeine Impfpflicht. Zudem müssten weitreichende Corona-Beschränkungen über den 15. Dezember hinaus und regional möglich sein.

Am Dienstagvormittag hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die zentralen Maßnahmen der sogenannten Corona-Notbremse des Bundes aus der dritten Pandemie-Welle verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sind. Im Vorfeld der Bund-Länder-Beratungen wurden Forderungen nach einer Wiedereinführung der Bundesnotbremse laut. Mehr dazu lesen Sie hier.

Karlsruhe wies mehrere Klagen ab, die sich gegen die im Frühjahr angeordneten Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen sowie Schulschließungen richteten. Die Grundrechteingriffe seien durch "überragend wichtige Gemeinwohlbelange" gerechtfertigt gewesen, teilte das Gericht mit (Az. 1 BvR 781/21 u.a.).

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen AFP, dpa und Reuters
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