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Thüringen: AfD-Spender will offenbar sein Geld zurück – das ist der Grund


100.000 Euro
Bericht: AfD-Spender will sein Geld zurück

Von t-online, ne

Aktualisiert am 17.04.2022Lesedauer: 1 Min.
Alternative für Deutschland (Symbolbild): Ein Spender kritisiert die antidemokratische Entwicklung der Partei.Vergrößern des BildesAlternative für Deutschland (Symbolbild): Ein Spender kritisiert die antidemokratische Entwicklung der Partei. (Quelle: IPON/imago-images-bilder)
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Ein Berliner Unternehmer spendete der AfD einen sechsstelligen Betrag, nun hat er Klage auf Rückzahlung eingereicht. Dafür nennt er einen konkreten Grund.

Ein Spender der AfD fordert 100.000 Euro von der Partei zurück. Wie "Bild" berichtete, hat der Berliner Unternehmer Christian Krawinkel diesen Betrag Anfang 2020 an den Thüringer Landesverband überwiesen. "Meine Spende sollte der Verbesserung der Demokratie dienen", erklärte er "Bild am Sonntag".

Doch nun will Krawinkel seine Spende rückgängig machen – vielmehr wolle er das Geld Flüchtlingen aus der Ukraine zur Verfügung stellen. Seine Begründung: Die AfD habe sich zunehmend undemokratisch und verfassungsfeindlich gezeigt. Dies würde zum einen die Einstufung des "Flügels" innerhalb der AfD als rechtsextremistisch zeigen. Zum anderen deute auch das Transgender-feindliche Verhalten der AfD-Bundestagsabgeordneten Beatrix von Storch gegenüber der Grünen-Abgeordneten Tessa Ganserer darauf hin.

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AfD will sich gegen Klage wehren

Der "Bild" zufolge hat der Spender eine Klage auf Rückzahlung nebst Zinsen beim Landgericht Erfurt eingereicht. Der Thüringer Landesverband der AfD habe indes angekündigt, sich gegen diese Klage zu wehren.

Grundsätzlich gilt: Eine Rückerstattung ist juristisch nur schwer durchzusetzen. Weil eine Spende eine freiwillige Gabe ohne Gegenleistung ist, gilt das Widerrufsrecht nicht. Es gibt jedoch Ausnahmen.

Ist die Spende mit einer Zweckbindung verbunden, handelt es sich um eine Auflagenschenkung, bei der der Schenker die Erfüllung seiner Auflage verlangen kann. Verwendet der Empfänger die erhaltene Spende nicht vereinbarungsgemäß, kann der Spender seine finanzielle Zuwendung zurückfordern. Im Falle der AfD-Spende entscheidet nun das Landgericht Erfurt.

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