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BGH: Bausparkassen dürfen gut verzinste Altverträge kündigen


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BGH: Bausparkassen dürfen gut verzinste Altverträge kündigen

Von dpa
Aktualisiert am 11.05.2017Lesedauer: 1 Min.
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Karlsruhe (dpa) - Bausparer haben keine Chance, sich gegen die Kündigung eines alten Bausparvertrags mit hohen Zinsen zu wehren. Einen solchen Vertrag über mehr als zehn Jahre als reine Sparanlage laufen zu lassen, widerspreche dem Sinn und Zweck des Bausparens. Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

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