Anzeige
Justiz Kritik an geplantem Gesetz zu Kinderehen
Von dpa
Aktualisiert am 11.05.2017Lesedauer: 1 Min.
Kopiert
Berlin (dpa) - Das geplante Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen stößt bei juristischen Fachverbänden auf Kritik. In einer Stellungnahme des Deutschen Notarvereins, die der «Süddeutschen Zeitung» vorliegt, wird der Gesetzentwurf als verfassungswidrig bezeichnet. Besonders problematisch sei das Vorhaben der Bundesregierung, im Ausland rechtskräftig geschlossene Ehen künftig für nichtig zu erklären, wenn ein Partner jünger als 16 Jahre ist. Geplant ist, dass künftig alle Ehen von Personen unter 16 Jahren nichtig sein sollen.
ShoppingAnzeigen
Newsblog zum Krieg in Nahost
Von L. Klinck, C. Cöln, L. Maier
Newsblog zum russischen Angriffskrieg
Von C. Siemer, S. Cleven, J. Seiferth
Meinung|Deutsche Gedenktage im Mai
Von Gerhard Spörl
Demo nach Angriff in Dresden
Attacke auf SPD-Politiker
Interview|"Letzte Generation" tritt zur Europawahl an
Von Julian Alexander Fischer
"In ihrer Stimme lag so viel Hass"
Ukrainische Soldaten in Deutschland ausgebildet
Von Hanna Klein, Arno Wölk
"Striesener Erklärung" gegen Gewalt
Von Lars Wienand, Julian Seiferth
Interview|Kriege, Krisen und Trump
Von Marc von Lüpke