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Berlin (dpa) - Die Ansprüche von Leih- und Zeitarbeitern in Deutschland werden von April an gestärkt. Wenn Leiharbeiter länger als 18 Monate im gleichen Betrieb arbeiten, müssen sie übernommen werden. Und nach dem neuen Gesetz haben sie außerdem spätestens nach neun Monaten Anspruch auf den gleichen Lohn wie Stammbeschäftigte. Leiharbeitnehmer dürfen nun auch nicht mehr als Streikbrecher eingesetzt werden. Und Leiharbeit kann nicht als Werkvertrag kaschiert werden.
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