Anzeige
Urteile Behörde darf Helferin Ausreise nach Afghanistan nicht verbieten
dpa, dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH
04.04.2017Lesedauer: 1 Min.
Kopiert
Braunschweig (dpa) - Eine Passbehörde darf einer Entwicklungshelferin nicht die Reise nach Afghanistan verbieten, weil sie eine Entführung mit Lösegeldforderungen an die Bundesrepublik fürchtet. Das Passrecht biete im Regelfall keine Handhabe dafür, Eigengefährdungen deutscher Staatsangehöriger im Ausland zu verhindern, urteilte das Verwaltungsgericht Braunschweig. Der Streit drehte sich um die Chefin eines Hilfsvereins, die regelmäßig in das Land reist. Die Passbehörde hatte den Geltungsbereich ihres Reisepasses so beschränkt, dass sie weder direkt noch über ein Drittland nach Afghanistan reisen kann.
ShoppingAnzeigen
Newsblog zum Krieg in Nahost
Interview|Kommunalpolitiker als Gewaltopfer
Neuer Termin
Meinung|Diskussion um Kanzlerkandidatur der Union
AfD gegen Verfassungsschutz
Schlüsselelement der Kriegsführung
Schweigegeld-Affäre
Lob der Mediziner
Forsa-Umfrage
Debatte bei der CDU