Anzeige
Urteile Polizei darf bei der Verbrecher-Jagd Zufallskontrollen vortäuschen
dpa, dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH
26.04.2017Lesedauer: 1 Min.
Kopiert
Karlsruhe (dpa) - Ermittler dürfen Kriminelle durch Vortäuschen einer zufälligen Polizeikontrolle gezielt auf frischer Tat ertappen. Solche «legendierten» Kontrollen sind grundsätzlich zulässig, wie der Bundesgerichtshof entschied. Die Karlsruher Richter hatten den Fall eines bei einer vorgeblichen Verkehrskontrolle überführten Drogenkuriers zu entscheiden. Um einen Hintermann in Sicherheit zu wiegen, wurde sein Auto ohne richterlichen Beschluss durchsucht. Mit dem Urteil steht fest, dass die Polizisten die knapp acht Kilo Kokain so oder so aus dem Verkehr ziehen durften.
ShoppingAnzeigen
Newsblog zum Krieg in Nahost
Von L. Klinck, C. Cöln, L. Maier
Newsblog zum russischen Angriffskrieg
Von C. Siemer, S. Cleven, J. Seiferth
Wegen Gefahr aus Russland und China
Äußerung zu Taurus
Bericht über G7-Planungen
Neue Umfrage aus Thüringen
Israelisch-arabischer Pakt
Von Levent Constabel
Wahl in Europa
Von Charlotta Siemer
Nato-Übungsszenario in Deutschland