t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomePolitik

EuGH stärkt Rechte von Flugreisenden bei Annullierung


Luftverkehr
EuGH stärkt Rechte von Flugreisenden bei Annullierung

dpa, dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Aktualisiert am 11.05.2017Lesedauer: 1 Min.
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Luxemburg (dpa) - Reisende haben einen Anspruch auf Entschädigung, wenn sie nicht rechtzeitig über die Streichung ihrer Flugverbindung informiert werden. Wie der Europäische Gerichtshof in Luxemburg urteilte, müssen Fluggesellschaften ihre Kunden mindestens zwei Wochen vorher eine Nachricht zukommen lassen. Unerheblich sei dabei, ob der Reisende bei der Airline selbst oder über einen Reisevermittler gebucht habe. Im vorliegenden Fall hatte ein Niederländer erst zehn Tage vor seinem geplanten Abflugtermin vom Reisevermittler erfahren, dass sein Flug gestrichen wurde.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website