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Berlin: Freund von Anis Amri muss ins Gefängnis


Nach Prügelei im Drogenmilieu
Freund von Anis Amri muss ins Gefängnis

dpa, sm

15.06.2017Lesedauer: 2 Min.
Amri-Bekannter vor GerichtVergrößern des BildesAmri-Bekannter vor Gericht (Quelle: Paul Zinken/dpa-bilder)
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Ein Freund des Berliner Attentäters Anis Amri muss wegen einer gemeinsamen Schlägerei ins Gefängnis. Die Auseinandersetzung fand rund fünf Monate vor dem Terroranschlag an der Gedächtniskirche statt.

Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte den Mann am Donnerstag zu einer Strafe von einem Jahr und acht Monaten Haft. Der 27-Jährige wurde unter anderem der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen. Er, Amri und zwei weitere Begleiter hatten Ermittlungen zufolge im Juli 2016 in einer Bar im Stadtteil Neukölln eine andere Gruppe mutmaßlicher Drogendealer attackiert.

Der 27-Jährige sagte, er habe aus Angst einen Barhocker gegriffen und in Richtung eines Kontrahenten geworden. "Ich habe aber nicht getroffen." Amri soll mit einem Gummihammer zugeschlagen haben, ein weiterer Mittäter habe ein Messer gezogen und einen 30-jährigen Kontrahenten schwer verletzt.

Der 24-jährige Tunesier Amri hatte am 19. Dezember 2016 einen gekaperten Lastwagen in den Weihnachtsmarkt an der Gedächtniskirche gesteuert. Beim bislang schwersten islamistischen Terroranschlag in Deutschland starben 12 Menschen, fast 70 wurden verletzt. Nach dem Attentat wurde Amri auf der Flucht von italienischen Polizisten erschossen.

Amri vor Attentat im Fokus von Polizei und Justiz

Bereits vor dem Attentat stand Amri wegen verschiedener Delikte im Fokus von Polizei und Justiz. Auch im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung in einer Bar im Stadtteil Neukölln im Juli 2016 habe es "gewisse Erkenntnisse gegeben", sagte ein Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft am Rande eines ersten Verfahren wegen der Schlägerei vor sechs Wochen. Weil sich Zeugen erst nach dem Attentat äußerten, habe es keinen dringenden Tatverdacht gegeben.

Mit dem Urteil für den 27-Jährigen - wie Amri ein abgelehnter Asylbewerber aus Tunesien - folgte das Gericht im Wesentlichen dem Antrag des Staatsanwalts. Weil der Angeklagte mehrfach vorbestraft ist, komme eine Bewährungsstrafe nicht in Frage, begründete die Richterin. Im ersten Prozess um den blutigen Streit in der Bar erhielt ein 30-Jähriger zwei Jahre und zehn Monaten Haft. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

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