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München (dpa) - Im Münchner NSU-Prozess ist weiter offen, wann die Bundesanwaltschaft mit ihrem Plädoyer beginnen kann - ob noch heute oder erst später. Grund ist, dass der Streit über mögliche Tonaufnahmen des Plädoyers der Bundesanwaltschaft weitergeht. Das Oberlandesgericht hatte am Morgen die Anträge sämtlicher Verteidiger abgelehnt, den Schlussvortrag der Bundesanwaltschaft auf Tonband aufzuzeichnen. Dagegen intervenierte zunächst der Anwalt des Mitangeklagten Ralf Wohlleben, Olaf Klemke.
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