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Prozesse Urteil: Taxifahrer muss sich nicht im Drei-Minuten-Takt melden
Von dpa
Aktualisiert am 06.10.2017Lesedauer: 1 Min.
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Berlin (dpa) - Ein Taxiunternehmen hat von einem Mitarbeiter verlangt, sich beim Warten auf Fahrgäste alle drei Minuten per Signaltaste zu melden. Das ist aber nicht rechtens, teilte das Berliner Arbeitsgericht mit. In dem Taxi ertönte beim Warten alle drei Minuten ein Signal. Drückte der Fahrer dann innerhalb von zehn Sekunden nicht eine entsprechende Taste, wurde seine Standzeit vom Taxameter laut Gericht nicht als Arbeitszeit, sondern als unbezahlte Pausenzeit erfasst. Der klagende Taxifahrer fand dies unzumutbar.
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