Anzeige
Prozesse BGH stärkt Passagierrechte bei gestrichenem Flug
dpa, dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH
10.10.2017Lesedauer: 1 Min.
Kopiert
Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Fluggästen gestärkt. Annulliert eine Airline einen Flug, muss sie Passagieren in der Regel eine Entschädigung zahlen. Eine Ausnahme davon legten die Karlsruher Richter eng aus. In dem Fall wollten die Kläger mit Singapore Airlines von Frankfurt nach Singapur und weiter nach Sydney fliegen. Den ersten Flug strich die Airline und bot als Ersatz an, mit einer anderen Gesellschaft zu fliegen. Dieser Ersatzflug verzögerte sich aber um 16 Stunden. Nach dem Karlsruher Urteil muss Singapore Airlines den Klägern nun eine Entschädigung zahlen.
ShoppingAnzeigen
Newsblog zum Krieg in Nahost
Von L. Klinck, C. Cöln, L. Maier
Wegen Gefahr aus Russland und China
Äußerung zu Taurus
Bericht über G7-Planungen
Newsblog zum russischen Angriffskrieg
Von C. Siemer, S. Cleven, J. Seiferth
Neue Umfrage aus Thüringen
Israelisch-arabischer Pakt
Von Levent Constabel
Wahl in Europa
Von Charlotta Siemer
Nato-Übungsszenario in Deutschland
Rechtsextreme Gesinnung?
Von Lars Wienand