Anzeige
Urteile Regierung hat Abgeordneten Auskünfte zu Unrecht verweigert
Von dpa
Aktualisiert am 21.12.2017Lesedauer: 1 Min.
Kopiert
Karlsruhe (dpa) - Die Bundesregierung hat Abgeordneten des Bundestags zu Unrecht Auskünfte über die Bahn und zur Finanzmarktaufsicht verweigert. Damit habe sie die Rechte der Abgeordneten und des Bundestags verletzt, entschied das Bundesverfassungsgericht. Geklagt hatten die Grünen, die im Jahr 2010 Auskunft von der damaligen schwarz-gelben Bundesregierung unter anderem zur Wirtschaftlichkeitsberechnung des Bahnprojekts «Stuttgart 21» sowie zu aufsichtsrechtlichen Maßnahmen gegenüber Banken haben wollten.
ShoppingAnzeigen
Newsblog zum russischen Angriffskrieg
Newsblog zum Krieg in Nahost
Meinung|Tagesanbruch
Berufung abgelehnt
Zahlen mit Tücke
Mehr Rechte und wichtigere Rolle
Besetztes Luhansk
Exklusive Umfrage für t-online
Kurz vor dem Start umgekehrt
Im Schutz von Panzerfahrzeugen vorgerückt