Anzeige
Prozesse Drei Tage im falschen Hotel - Gast muss entschädigt werden
dpa, dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH
Aktualisiert am 21.11.2017Lesedauer: 1 Min.
Kopiert
Karlsruhe (dpa) - Urlauber haben Anspruch auf Entschädigung, wenn sie einige Tage im falschen Hotel untergebracht waren. Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Im vorliegenden Fall war eine Familie aus Baden-Württemberg bei ihrem Antalya-Urlaub wegen Überbelegung für drei Tage in einem anderen Hotel einquartiert worden. Das Hotel war nach Angaben ihres Anwaltes unfertig, das Zimmer hatte nicht den versprochenen Meerblick und war - nach Feststellung des Berufungsgerichts - in einem ekelerregenden Zustand. Der Familie steht deshalb eine Entschädigung in Höhe von 600 Euro zu.
ShoppingAnzeigen
Newsblog zum Krieg in Nahost
75 Jahre Grundgesetz
75 Jahre Grundgesetz
75 Jahre Grundgesetz
75 Jahre Grundgesetz
75 Jahre Grundgesetz
75 Jahre Grundgesetz
75 Jahre Grundgesetz
75 Jahre Grundgesetz