Anzeige
Streiks Fluggäste können auch bei wilden Streiks entschädigt werden
dpa, dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH
Aktualisiert am 17.04.2018Lesedauer: 1 Min.
Kopiert
Luxemburg (dpa) - Fluggesellschaften können nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs auch bei wilden Streiks verpflichtet sein, Entschädigungen an Fluggäste zahlen. Wenn es wegen tarifrechtlich unerlaubter Arbeitsniederlegungen zu Flugausfällen oder Verspätungen komme, seien Airlines nicht automatisch von ihrer Entschädigungspflicht befreit, urteilten die Luxemburger Richter. Vielmehr müsse von Fall zu Fall entschieden werden. Hintergrund des Verfahrens ist der wilde Streik von Tuifly-Mitarbeitern im Herbst 2016. In dessen Folge waren mehr als 100 Flüge gestrichen worden.
ShoppingAnzeigen
Meinung|Tagesanbruch
Von Florian Harms
Ukraine unter Druck
Newsblog zum Krieg in Nahost
Von L. Klinck, C. Cöln, L. Maier
Russische Soldaten warnen Landsleute in Videos
Von S. Loelke, A. Wölk, H. Klein
Video soll Neuankömmlinge zeigen
Von Hanna Klein, Arno Wölk
Newsblog zum russischen Angriffskrieg
Von J. Zielezinski, C. Kohrs, S. Cleven
Kritik an Mietpreisbremse
Von Markus Brandstetter
Weißes Haus reagiert
Datenleck am EU-Parlament?
Regierung informiert