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Nach Demo in Dresden: Polizist zeigt Fotograf wegen Kamerablitz an


Nach Demo in Dresden
Polizist zeigt Fotograf wegen Kamerablitz an

  • Lars Wienand
Von Lars Wienand

20.02.2018Lesedauer: 3 Min.
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Anzeige wegen des integrierten Blitzes einer Kamera: Nach einem Fall in Dresden ist unklar, was daraus wird.Vergrößern des Bildes
Anzeige wegen des integrierten Blitzes einer Kamera: Nach einem Fall in Dresden ist unklar, was daraus wird. (Quelle: Pixabay)

Kann ein Foto Körperverletzung sein? Einem Dresdener droht ein Verfahren, weil sich ein Polizist durch den Blitz der Kamera verletzt gefühlt haben will.

Kurioser Zwischenfall am Rande von Demos in Dresden: Dort hatte die Polizei eine Anzeige eines Kollegen bestätigt, weil er sich durch den integrierten Blitz einer Kamera verletzt fühlte. Dass es den Vorfall gab, ist unstrittig. Inzwischen ist aber unklar, ob es die Anzeige gibt.

Die Polizei wird aber zur Zielscheibe von bitterem Spott einer Landtagsabgeordneten der Linken: Katharina König-Preuss postete ein Video zweier mehrfach blitzender Fotografen und fragte dazu die Polizei Sachsen. "Würde diese Situation eine Anzeige wegen versuchten Totschlag rechtfertigen?" Unserer Redaktion schrieb sie, die Fotografen seien aus dem Demozug der Neonazi-Partei "III. Weg" gekommen und hätten sie so vom Fotografieren abhalten wollen.

In einzelnen Reaktionen auf den Fall kündigen Twitterer auch an, künftig als geblitzte Autofahrer auch Anzeigen wegen Körperverletzung zu erstatten.

Fotograf dokumentiert regelmäßig Demos

Das Foto, um das es gehen soll, ist 5184 x 3456 Pixel groß, wurde um 19.15 Uhr mit einer Verschlusszeit von 1/64 Sekunde aufgenommen und zeigt eigentlich – nichts. Ein Rücken von hinten ist zu sehen und ein reflektierender Polizei-Schriftzug. Der Fotograf hat unserer Redaktion das Originalbild zur Verfügung gestellt. Erst 20 Minuten später schoss er sein nächstes Foto von der Demo.

Er möchte zunächst nicht öffentlich genannt werden. Er arbeitet nicht beruflich als Fotojournalist, sondern dokumentiert regelmäßig auf öffentlichen Seiten im Netz Demonstrationen – in erster Linie bei rechten Kundgebungen. In der dortigen Szene macht das den jungen Mann zu einem Feindbild.

Szene am Rande von Anti-AfD-Protest

Er war auch wieder mit der Kamera unterwegs, als in Dresden an die Bombenangriffe Mitte Februar 1945 mit bis zu 25.000 Toten erinnert wurde. Ein Bündnis hatte am Altmarkt eine AfD-Veranstaltung stören wollen, die Polizei hatte geräumt.

"Ich habe fotografiert, wie von der Polizei linke Aktivisten abgedrängt wurden", berichtet der Fotograf unserer Redaktion. Im Bild zu sehen sind die Rücken von Bereitschaftspolizisten, die den Großteil der Kräfte bei den Demos stellen. "Plötzlich schreit mich ein Polizist an, ich hätte ihn geblendet." Er habe den Polizist nicht gekannt – "der mich aber vielleicht vom Fotografieren".

Verwunderte Kollegen bei der Anzeige?

Der Beamte ist ebenfalls Bereitschaftspolizist. Bei der Aufnahme habe er einige Schritte versetzt vor ihm gestanden, erläutert der Fotograf, links vom Bereich, auf den der kleine integrierte Blitz der Spiegelreflexkamera direkt zielte. Der Polizist ist nicht auf dem Foto. "Ich habe ihm gesagt, dass Fotografieren in der Dunkelheit ohne Blitz nicht geht und dass sich das nicht vermeiden lässt."

Der Polizist habe jedoch auch nach ein oder zwei Minuten Hin und Her auf einer Anzeige wegen Körperverletzung bestanden. "Ich bin von zwei Beamten begleitet worden zu einem Bulli, wo meine Personalien festgestellt wurden und ich über meine Rechte als Beschuldigter aufgeklärt wurde." Er sagt, die Beamten hätten bei dem Ansinnen ihres Kollegen "etwas ungläubig" gewirkt.

Polizei liegt keine detaillierte Schilderung vor

Der Beamte habe auch eine Strafanzeige erstattet. So bestätigte es auch tags darauf ein Polizeisprecher gegenüber Radio Dresden. Doch die mögliche Aufarbeitung des Falles wird noch dauern: Die Dresdner Polizei war in den vergangenen Tagen durch diverse Kundgebungen stark eingespannt. Die Nachbearbeitung braucht ihre Zeit.

Eine detaillierte Schilderung des Falles durch den Beamten der Bereitschaftspolizei gebe es noch nicht, sagte eine Sprecherin zu t-online.de. Erst dann sei eine rechtliche Bewertung möglich. Über ein mögliches Attest des geblitzten Polizisten ist nichts bekannt.

Und die Sprecherin hat auch keine Informationen zu einer Anzeige. "Im Computer ist der Fall als 'sonstiges Vorkommnis' erfasst." Der Fotograf spekuliert, dass der Strafantrag zurückgezogen worden sein könnte. Der Sprecher der Polizei, der schriftlich das Vorliegen der Strafanzeige bestätigt hatte, ist in dieser Woche nicht im Dienst.

Journalistenverband: Kein besonders angespanntes Verhältnis

Michael Hiller, Geschäftsführer des Deutschen Journalisten-Verbands Sachsen, sieht in Dresden keine besonderen Probleme zwischen Polizei und Fotografen. In angespannten Situationen könne es überall zu Konflikten kommen. Der Polizei fehle manchmal das Verständnis für die Zuständigkeit, auch Berichterstatter zu schützen. "Es kann nicht sein, dass gesagt wird, dann soll man halt weg bleiben." Umgekehrt handelten aber auch nicht alle Fotografen immer besonnen, Kritik der Polizei sei in gewisser Weise berechtigt. In Sachsen habe es dazu zwischen DJV und Polizeidienststellen mehrere Gesprächsrunden gegeben.

Anm. d. Redaktion: Der Text ist nachträglich um die Erläuterung von Katharina König-Preuss ergänzt worden.

Verwendete Quellen
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