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Prozess in München: Teenager erstechen Mann – Haftstrafen


Langjährige Haftstrafen
Zwei Teenager erstechen gemeinsam Mann

Von t-online, dpa, mtt

05.01.2024Lesedauer: 2 Min.
Das Landgericht I (Archivbild): Hier fielen Freitag die Urteile.Vergrößern des BildesDas Landgericht I (Archivbild): Hier fielen Freitag die Urteile. (Quelle: Sattler/imago-images-bilder)
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Zwei 16 und 17 Jahre alte Jugendliche hatten versprochen, eine größere Menge Marihuana zu liefern. Doch statt mit Drogen kamen sie mit Messern.

Das Landgericht München I hat zwei junge Männer wegen Mordes zu langjährigen Jugendstrafen verurteilt. Die Große Jugendkammer verhängte am Freitag gegen die beiden acht beziehungsweise achteinhalb Jahre Haft, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Die beiden zur Tatzeit 16 Jahre und 17 Jahre alten Angeklagten hatten sich im August 2022 mit einem 21-Jährigen aus Coburg zu einem Rauschgiftgeschäft verabredet. Das wegen Drogenhandels polizeibekannte Opfer reiste aus Oberfranken nach München. Per Whatsapp war ausgemacht, dass der 21-Jährige ein Kilogramm Marihuana bekommen und dafür 4.400 Euro zahlen soll.

Bluttat in München: Der Deal war nur fingiert

Doch die Täter hatten nach Auffassung der Kammer gar nicht vor, das versprochene Gras zu liefern. Vielmehr hätten sie das Geschäft nur vorgetäuscht – und in Wahrheit den Plan geschmiedet, ihr Opfer auszurauben.

Am Münchner U-Bahnhof Messestadt Ost wurde der Coburger abgeholt. Er bekam einen "Probejoint", berichtete damals die "Bild"-Zeitung. Doch mehr Marihuana hatten die Täter offenbar nicht dabei. Stattdessen hätten sie, wie zuvor untereinander vereinbart, jeweils ein Messer dabei gehabt, teilte der Gerichtssprecher mit.

Als sich das Opfer weigerte, stachen die Täter zu

Sie hätten den Coburger im Eingangsbereich einer Tiefgarage in der Messestadt Riem aufgefordert, das als Kaufpreis mitgebrachte Geld herauszugeben. Als der Mann sich weigerte, hätten beide nacheinander auf ihn eingestochen und ihn im Rumpfbereich und Rücken schwer verletzt. Anschließend seien die beiden Angeklagten geflüchtet, ohne sich um das Schicksal des Verletzten zu kümmern.

Der 21-Jährige starb am nächsten Abend an den Folgen seiner schweren Verletzungen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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