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Australien | 62-Jährige darf Sperma ihres toten Ehemanns entnehmen


Australien
62-Jährige darf Sperma ihres toten Ehemanns entnehmen lassen

Von t-online, jcz

Aktualisiert am 09.01.2024Lesedauer: 2 Min.
Tablet mit Ultraschallbild (Symbolbild): Eigentlich sind posthume Befruchtungen in Western Australia verboten.Vergrößern des BildesTablet mit Ultraschallbild (Symbolbild): Eigentlich sind posthume Befruchtungen in Western Australia verboten. (Quelle: imago stock&people via www.imago-images.de)
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In Australien hat eine Frau vor Gericht die Erlaubnis bekommen, Sperma von ihrem toten Ehemann zu entnehmen. Doch verwenden darf sie es eigentlich nicht.

Eine 62-jährige Frau aus Western Australia hat vom Supreme Court das Recht zugesprochen bekommen, Sperma von ihrem toten Ehemann zu entnehmen. Das Paar habe nach dem Tod ihrer ersten beiden Kinder oft darüber gesprochen, dass sie sich noch ein weiteres wünschen würden, so die Frau während der Gerichtsanhörung. Da sie selbst nicht mehr fruchtbar sei, hätte sich ihre Cousine in den Philippinen angeboten, das Kind auszutragen. Das berichtet "WA News".

Die Aussage der Frau war für die zuständige Richterin ausschlaggebend, da man davon ausgehen könne, dass der Mann nichts gegen die Entnahme gehabt hätte, so die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Doch trotz des positiven Urteils darf die Frau das Sperma nicht für eine Befruchtung nutzen – zumindest nicht in Western Australia, denn dort sind posthume Befruchtungen verboten.

Nicht nur rechtliche, sondern auch ethische Frage

Um das Sperma verwenden zu können, müsste es in einen anderen Bundesstaat überführt werden, in dem dies erlaubt ist, doch die Genehmigung für eine solche Überführung muss in Western Australia beim Reproductive Technology Council (dt. Rat für Fortpflanzungstechnologie) eingeholt werden. Dieser würde sich neben anderen Faktoren vor allem das soziale Netzwerk der 62-Jährigen ansehen, um zu überprüfen, ob dieses ihr im ausreichenden Maße Unterstützung anbieten könnte, erklärt Roger Hart, Professor für Reproduktionsmedizin an der University of Western Australia, im Gespräch mit "WA News".

Denn die Entscheidung sei in so einem Fall nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine ethische, so Professor Hart weiter. Denn obwohl es medizinisch durchaus möglich sei, das Sperma des Verstorbenen für eine Befruchtung zu benutzen, müsse man auch bedenken, was es für ein Kind bedeuten würde, ohne seinen Vater aufzuwachsen – besonders da das Kind aufgrund der benötigten Eizellenspende auch seine leibliche Mutter nicht kennenlernen würde.

Auch dürfe man nicht außer Acht lassen, dass bei der Verwendung von Sperma von älteren Männern immer ein Risiko besteht, dass das Kind einen Gendefekt ausbilden könnte. Über all das würde auch mit der 62-Jährigen in den nächsten Tagen und Wochen intensiv gesprochen werden.

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