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Mannheim | Polizisten-Prozess: Gutachter präsentieren Anklageergebnis


Mutmaßliche Polizeigewalt
Gutachter im Mannheimer Polizeiprozess äußern sich zu "Erstickung"

Von t-online, dpa, fsa

24.01.2024Lesedauer: 2 Min.
urn:newsml:dpa.com:20090101:240124-99-732054Vergrößern des BildesBlumen, Kerzen und Schilder an dem Ort, an dem ein Mann 2022 nach einer Polizeikontrolle gestorben ist (Archivfoto). (Quelle: René Priebe)
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Ein psychisch kranker Mann starb 2022 in Mannheim angeblich an Erstickung. Zwei Polizisten müssen sich nun vor Gericht verantworten.

Im Prozess gegen zwei Polizisten im Alter von 27 und 26 Jahren vor dem Mannheimer Landgericht wegen eines tödlich verlaufenen Einsatzes im Mai 2022 ist das Gutachten der Anklage vorgestellt worden. Die Rechtsmediziner gehen davon aus, dass der psychisch kranke 47-Jährige erstickt ist, "in Kombination mit Herzversagen", wie der zuständige Arzt am Mittwoch sagte. Ursache dafür sei Blut in den Atemwegen gewesen, das wiederum von Nasenbluten gestammt habe. Es habe sich um einen "nicht natürlichen Tod" gehandelt.

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Der 47-Jährige war bei einem gewaltsamen Einsatz der beiden Beamten am Mannheimer Marktplatz zusammengebrochen und im Krankenhaus gestorben. Er litt an einer paranoiden Schizophrenie, hatte immer wieder Wahnvorstellungen und halluzinierte. Nach Angaben der Rechtsmedizin hatte der Mann krankhafte Veränderungen am Herzen und mehrere Psychopharmaka eingenommen.

Der Fall erinnert an George Floyd

Die Verteidigung verweist hingegen auf ein von ihr in Auftrag gegebenes Gutachten, nach dem der Mann durch einen Herzstillstand nach einem Kreislaufversagen starb.

Der 27-jährige Polizist ist derzeit vom Dienst suspendiert und muss sich unter anderem wegen Körperverletzung im Amt mit Todesfolge verantworten. Der jüngere Polizist ist wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassung angeklagt.

Das Verfahren erinnert an den Fall von George Floyd, der im Mai 2020 in den USA von einem Polizisten so lange auf den Boden gedrückt wurde, bis er keine Luft mehr bekam und starb.

Ein neues Amt soll die Polizei überwachen

In Deutschland sind Statistiken über Polizeigewalt nicht so umfassend verfügbar wie in einigen anderen Ländern. Die Erfassung und Berichterstattung von Fällen, in denen die Polizei Gewalt anwendet, variiert je nach Bundesland. Derzeit gibt es auch kein zentrales Erfassungssystem auf Bundesebene. Deutschlandweit gibt es aber bereits sieben Landespolizeibeauftragte, unter anderem in Baden-Württemberg, Berlin und Schleswig-Holstein.

Vor Kurzem hat der Bundestag seine Genehmigung auch für einen Polizeibeauftragten des Bundes gegeben. Das neue Amt soll Polizisten und Bürgern gleichermaßen eine Anlaufstelle bieten, um Fehlverhalten oder mögliche strukturelle Missstände anzuzeigen, heißt es in dem entsprechenden Gesetz. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) kritisiert das neue Amt und sieht es in Konflikt mit der Gewaltenteilung.

Die Zuständigkeit des neuen Polizeibeauftragten beschränkt sich allerdings auf Bundespolizei, Bundeskriminalamt und die Polizei beim Deutschen Bundestag. Ansonsten sind die Bundesländer für die Polizei zuständig.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Eigene Recherche
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