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Feuerwerkskörper aus Polen kosten Mann das Leben


Panorama
Mann verblutet nach Zünden von Polen-Böller

Von dapd, dpa
Aktualisiert am 28.12.2012Lesedauer: 2 Min.
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Weil ein Böller versehentlich explodierte, ist ein 51-jähriger Mann in Torgelow in Mecklenburg-Vorpommern in seiner Wohnung verblutet. Der Feuerwerkskörper hatte nach Schilderung der Polizei bereits am vergangenen Freitag zu schweren Verletzungen an der rechten Hand des Mannes geführt, wie die Polizei in Anklam jetzt mitteilte.

Den Ermittlungen zufolge habe der Mann versucht, selbst die Blutungen zu stoppen. Viele blutdurchtränkte Binden seien gefunden worden. Es sei wahrscheinlich, dass bei dem Unfall auch Alkohol und Medikamente eine Rolle gespielt hätten. Eine ärztliche Behandlung hätte das Leben des Mannes retten können.

Polen-Böller enthalten oft Industrie-Sprengstoff

Bei dem Feuerwerkskörper handelte es sich um ein polnisches Exemplar, dessen Verkauf in Deutschland verboten ist. Der Geschäftsführer des Verbands der pyrotechnischen Industrie, Klaus Gotzen, sagte der "Bild" zu den Polen-Böllern: "Da ist oft industrieller Sprengstoff drin. Der hat eine viel stärkere Wirkung und kann deshalb zu schwersten Verletzungen führen."

Der Pressesprecher der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Georg Tryba, sagte: "Viele Unfälle passieren, weil Blindgänger später nochmals gezündet oder brennende Raketen in der Hand gehalten werden. Oftmals wird zudem in Menschentrauben auch auf Leute gezielt."

Illegale Ware auch aus Niederlande und Belgien

Illegale Ware komme neben Polen und Tschechien aus den Niederlanden und Belgien, ergänzte Tryba. Die Knaller zeichneten sich "durch einen besonders heftigen Bumm" aus. In der deutsch-polnischen Grenzregion wurde bereits vor dem hiesigen Verkaufsstart am Freitag mit den teils in Deutschland verbotenen Böllern auf mehreren Märkten gehandelt. Händler sagten, dass einige der Feuerwerkskörper ab Januar eventuell auch in Polen verboten werden würden.

Der Verkauf von zugelassenen Böllern ist vom 28. bis 31. Dezember erlaubt. Handelsübliches Feuerwerk der Kategorie II ist erst ab 18 Jahren freigegeben und darf nur an Silvester und Neujahr gezündet werden.

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