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Indien verbietet Blitzscheidungen von Muslimen


"Talak, Talak, Talak"
Indien verbietet Blitzscheidungen

Von afp
22.08.2017Lesedauer: 1 Min.
Indiens Oberster Gerichtshof hat die islamische Scheidung durch das Verstoßen der Frau verboten. Eine Ehe zwischen Muslimen galt in Indien bisher als geschieden, wenn der Mann drei Mal innerhalb kurzer Zeit das Wort «Talaq» (Verstoßung) aussprach.Vergrößern des BildesIndiens Oberster Gerichtshof hat die islamische Scheidung durch das Verstoßen der Frau verboten. Eine Ehe zwischen Muslimen galt in Indien bisher als geschieden, wenn der Mann drei Mal innerhalb kurzer Zeit das Wort «Talaq» (Verstoßung) aussprach. (Quelle: Rajanish Kakade/ap-bilder)
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"Talak, Talak, Talak" – so lautete nach einer alten muslimischen Tradition die Wortformel für eine Scheidung. Diesen sogenannte Blitzscheidungen hat das Oberste Gericht nun ein Ende gesetzt.

"Was in der Religion Sünde ist, kann rechtlich nicht gültig sein", erklärte das Gericht am Dienstag. Frauenrechtlerinnen werteten die Entscheidung als historisch.

Die Richter – ein Hindu, ein Christ, ein Muslim, ein Sikh und ein Zoroastrier – bewerteten die Blitzscheidungen als verfassungswidrig und gegen die Regeln des Islam. Indien, offiziell ein säkulares Land, erlaubt religiösen Institutionen ein Entscheidungsrecht in Fragen, die sich um Heirat und Scheidung drehen. Die indische Familienministerin Maneka Gandhi bezeichnete das Urteil als "großen Schritt für die Frauen".

Historischer Schritt

Eine der Klägerinnen, Shayara Bano, begrüßte die Entscheidung des Gerichts als "historisch" für muslimische Frauen. "Ich appelliere an das Volk, die Entscheidung des Obersten Gerichts zu akzeptieren und nicht zu politisieren", sagte sie nach der Urteilsverkündung. In Indien leben rund 180 Millionen Muslime.

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