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Strafvollzug: Gladbecker Geiselnehmer Rösner will in offenen Vollzug


Strafvollzug
Gladbecker Geiselnehmer Rösner will in offenen Vollzug

Von dpa
13.01.2018Lesedauer: 2 Min.
18.Vergrößern des Bildes18. August 1988: Der Fluchtwagen der Geiselnehmer (r), der von einem Mercedes der Polizei auf der Autobahn A3 bei Bad Honnef gestoppt wurde. (Quelle: Franz-Peter Tschauner./dpa)
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Aachen (dpa) - Fast 30 Jahre nach dem Gladbecker Geiseldrama mit drei Toten will auch der zweite Täter, Hans-Jürgen Rösner, zurück in die Freiheit. Rösner bemühe sich zunächst um eine Überstellung in den offenen Vollzug.

Langfristig strebe er eine vorzeitige Entlassung an, sagte sein Anwalt der Deutschen Presse-Agentur.

Rösners damaliger Komplize, der heute 61-jährige Dieter Degowski, steht bereits vor seiner vorzeitigen Entlassung. Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Arnsberg hatte die lebenslange Freiheitsstrafe im Oktober 2017 unter zahlreichen Weisungen zur Bewährung ausgesetzt. Laut Gutachten sei der 61-Jährige "nachgereift, psychisch stabil" und ohne Alkohol- und sonstige Suchtprobleme, hatte Justizminister Peter Biesenbach (CDU) erklärt.

Im Falle Rösners äußerte sich die Justizvollzugsanstalt Aachen, in der er einsitzt, aber zurückhaltend. Es könne Jahre dauern, bis Strafgefangenen, die Jahrzehnte in Haft saßen, entsprechende Lockerungen gewährt würden. Die Gefängnisleitung bestätigte aber, dass Rösner im November eine Therapie begonnen habe. Das sei ein notwendiger erster Schritt.

Rösner und sein ein Jahr älterer Komplize Degowski hatten im August 1988 nach einem missglücktem Bankraub in Gladbeck die Republik in Atem gehalten. Drei Tage lang flüchteten sie mit Geiseln quer durch Deutschland. Zwei Menschen wurden erschossen, ein Polizist verunglückte bei der Verfolgung.

Das Landgericht Essen hatte die Täter 1991 zu lebenslanger Haft verurteilt - Degowski mit besonderer Schwere der Schuld. Bei Rösner wurde Sicherungsverwahrung angeordnet.

Rösners Anwalt erklärte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, es laufe auch noch ein Antrag auf erneute Begutachtung der Gefährlichkeit durch einen Sachverständigen. Zuletzt seien Rösner und Degowski vom selben Sachverständigen begutachtet worden. Das gehe nicht, sagte Anwalt Rainer Dietz.

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