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Prozesse: Lebenslang für Mord mit brennendem Spiritus


Lebenslang für Mord mit brennendem Spiritus

Von dpa
Aktualisiert am 09.02.2018Lesedauer: 3 Min.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen Rechtsanwalt vor, seine Ehefrau ermordet zu haben.Vergrößern des BildesDie Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen Rechtsanwalt vor, seine Ehefrau ermordet zu haben. (Quelle: Boris Roessler/Archiv./dpa)
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Hanau (dpa) - Ermordet mit brennendem Spiritus. Als der Richter auf die unfassbaren Qualen zu sprechen kommt, die der Angeklagte (49) seiner Ehefrau (52) zugefügt habe, gibt der Mann aus Hanau sein Pokerface auf.

Er schließt die Augen, reibt sich übers Nasenbein und verbirgt sein Gesicht in den Händen. Der sonst mit soviel Selbstbewusstsein aufgetretene, frühere Rechtsanwalt muss hinter Gitter. Das Landgericht Hanau verurteilt ihn am Freitag zu lebenslanger Haft.

Das vor viel Publikum verkündete Urteil entspricht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert. Rechtsanwältin Catrin Runge sagte danach, sie werde Revision einlegen.

Als der angeklagte Deutsche den Urteilsspruch hört, hält er sich stehend an der Stuhlkante fest und richtet den Blick zu Boden. Richter Peter Graßmück sagt, dass ihn das Resultat nicht überraschen dürfe. Er zeichnet in seiner Begründung ein dichtes Bild aus Beweisen und Hinweisen. Sie sprächen eindeutig für die Täterschaft des 49-Jährigen: "Wir hatten keine Zweifel."

Der Angeklagte hatte angegeben, dass er seine Frau mit den Brandwunden bereits vorgefunden habe, als er am 21. März 2017 abends nach Hause gekommen sei. Die Staatsanwaltschaft war dagegen überzeugt: Die Tat müsse früher stattgefunden habe.

Laut Oberstaatsanwaltschaft Dominik Mies spielte sich das Geschehen wie folgt ab: Der Anwalt habe seine Frau zusammengeschlagen, mit Spiritus übergossen und in der Badewanne angezündet. Er befand: "Es war eine bestialische, an Grausamkeit kaum zu überbietende Tat. Das Opfer starb Tage später im Krankenhaus.

Für das Gericht war die entscheidende Frage, wann die Frau die Brandverletzungen erlitt. Laut dem Angeklagten in seiner Abwesenheit am 21. März. Nach Überzeugung von Staatsanwaltschaft und Gericht muss sich das Geschehen aber schon etliche Stunden früher zugetragen haben, als der Mann in der Wohnung war. Ärzte und ein Brandwunden-Sachverständiger gaben an, dass die Wunden bereits älter gewesen sein müssen und die Version des Angeklagten deshalb nicht passe.

Auch eine Auswertung der Handydaten des Angeklagten sprach gegen seine Schilderung. Das Gericht zeichnete ein klares Bewegungsprofil des Ex-Anwalts. Daraus wurde ersichtlich, wann er sich wo zu welchem Zeitpunkt aufgehalten haben muss. Der Angeklagte habe außerdem vor einem Zeugen vermeintlich ein Telefonat mit seiner Frau geführt. Bei der Auswertung der Handy-Daten fiel der Bluff auf, das Gespräch war nur vorgetäuscht. Wohl um sich ein Alibi zu geben.

Zudem begründet das Gericht den Schuldspruch damit, dass der Angeklagte Täterwissen haben durchblicken lassen. Als er selbst die Polizei am Abend des 21. März telefonisch alarmierte, habe er von Brandverletzungen gesprochen. Er stammelte laut Aufzeichnung: "Meine Frau ist verbrannt." Er habe auch durchscheinen lassen, dass Spiritus mit im Spiel war.

Nach Überzeugung des Gerichts trug sich die Tat in der Zeit vom Abend des 20. März bis zum nächsten Morgen zu. Das Gericht glaubt, dass sich die alkoholkranke und immer wieder körperlich misshandelte Frau von ihrem Ehemann trennen wollte. Sie habe sich eine eigene Wohnung und Arbeit suchen wollen. Das habe der zu Gewalttätigkeiten neigende Ehemann nicht verkraftet. Blutspuren im Treppenhaus und in der Wohnung bewiesen eine Auseinandersetzung der Eheleute. Der Mann habe die Frau dann in die Badewanne gezerrt, mit Spiritus übergossen und angezündet haben.

Anschließend tat der Angeklagte Dinge, die ein fremder Täter in der Wohnung wohl nicht begangen hätte. Er habe seine Frau danach abgeduscht und ihr ein Nachthemd über die verbrannte Haut gezogen. Zudem habe er Kleidung zum Trocknen aufgehangen, Spuren verwischt und die Spiritusflasche weggeräumt. "Ein Fremdtäter hätte kein Interesse derart aufzuräumen", sagte der Richter. Nach der Tat habe der Angeklagte seine bewegungsunfähige Frau rund 20 Stunden ihren qualvollen Schmerzen überlassen und sie in der Wohnung liegen lassen.

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