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Prozesse - Müllwagen-Unfall: Fahrer spricht von Bremsversagen


Prozesse
Müllwagen-Unfall: Fahrer spricht von Bremsversagen

Von dpa
Aktualisiert am 07.03.2018Lesedauer: 2 Min.
Der Müllwagen war am 11.Vergrößern des BildesDer Müllwagen war am 11. August 2017 bei Nagold im Kreis Calw auf ein voll besetztes Auto gestürzt. (Quelle: Andreas Rosar./dpa)
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Tübingen (dpa) - Beim Prozessauftakt nach einem Müllwagen-Unfall mit fünf Toten in Baden-Württemberg hat der Fahrer von Problemen mit der Bremse gesprochen. "Das Pedal ging nicht weiter", sagte er vor dem Landgericht Tübingen.

Auf der abschüssigen Straße, die auf den Unfallort in Nagold zuführe, habe er beim Drücken des Bremspedals den Wagen nicht mehr weiter verlangsamen können. Der 55-Jährige ist wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft war er am 11. August 2017 zu schnell - mit 51 statt 30 km/h - in eine Kurve gefahren. Sein Fahrzeug kippte um und begrub ein voll besetztes Auto unter sich. Die fünf Menschen darin starben - die 25 Jahre alte Fahrerin, ihr 22 Jahre alter Freund, die zweijährige Tochter, der nur wenige Wochen alte Sohn und die 17 Jahre alte Schwester der Fahrerin.

Der Fahrer schilderte in seiner Aussage, wie er im Müllwagen überlegt habe, was zu tun sei. Er habe gegen die Böschung fahren wollen. Dann sei der Müllwagen umgekippt. Nachdem er sich befreit hatte, habe er nach dem Auto gesucht und beim Herumgehen um den Müllwagen ein Stück davon entdeckt. "Schrecklich", sagte er unter Tränen.

Die Nebenkläger - vier Angehörige - kamen nicht zum Prozessauftakt. Sie fühlen sich ihrem Anwalt zufolge emotional nicht dazu in der Lage. Das Strafgesetzbuch sieht bei fahrlässiger Tötung eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor.

Nach dem Unfall habe in der Familie große Wut auf den Müllwagen-Fahrer geherrscht, sagte Seelsorger Johannes Bräuchle, der die beiden Zirkus- und Schaustellerfamilien nach dem Unfall begleitet hat. Der Prozess wird mit erheblichen Sicherheitsvorkehrungen geführt, alle Besucher werden vor dem Saal durchsucht.

Der Verteidiger des Angeklagten warnte vor Vergeltungsgedanken. "Der Angeklagte ist keinesfalls ein Krimineller, der weggeschlossen werden muss, sondern ist selbst Opfer seiner Tat", hieß es in einer am Dienstag veröffentlichten Erklärung von Rechtsanwalt Thomas Weiskirchner.

Der Anwalt hält nicht viel davon, den Angeklagten im Fall einer Verurteilung ins Gefängnis zu schicken. "Eine solche Strafe kann den unermesslichen Verlust und das tiefe Leid der Angehörigen niemals abbilden, sondern dient einem meiner Ansicht nach nicht mehr zeitgemäßen Vergeltungsgedanken - Auge um Auge, Zahn um Zahn", teilte Weiskirchner mit.

Als Zeugen werden einer Gerichtssprecherin zufolge unter anderem Polizisten, Sachverständige und der Arbeitgeber des Angeklagten befragt. Ob schon am 19. März ein Urteil fällt, hängt nach Einschätzung von Weiskirchner mitunter davon ab, wie lange am Stück der Angeklagte verhandlungsfähig ist. Er habe bei dem Unfall einen schweren Schock erlitten und sei immer noch in ärztlicher Behandlung.

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