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Freiburger Mordprozess: Angeklagter Hussein K. bricht sein Schweigen


Studentin getötet
Mordprozess: Hussein K. sagt aus

Von dpa
Aktualisiert am 06.09.2017Lesedauer: 3 Min.
Der Angeklagte Hussein K. ist wegen Mordes an einer Studentin angeklagt.Vergrößern des BildesDer Angeklagte Hussein K. ist wegen Mordes an einer Studentin angeklagt. (Quelle: Patrick Seeger/dpa-bilder)
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Zum Prozessauftakt um den Sexualmord an einer 19-jährigen Studentin in Freiburg bricht der angeklagte Hussein K. sein monatelanges Schweigen, redet über die Tat und zu seiner Person. Dabei wird auch klar: Der des Mordes angeklagte Tatverdächtige hat falsche Angaben gemacht. Die Öffentlichkeit soll von manchen Aussagen des Angeklagten ausgeschlossen werden.

Beim ersten Verhandlungstag am Dienstag im Landgericht Freiburg müssten die Zuschauer den Saal verlassen, sobald der Beschuldigte unter anderem Angaben zu seiner Sexualbiografie mache, sagte die Vorsitzende Richterin. Weitere Angaben zur Person des Angeklagten würden öffentlich besprochen. Fragen zu einer weiteren Gewalttat an einer jungen Frau in Griechenland vor seiner Flucht nach Deutschland wurden nicht zugelassen.

Während der etwa zehnmonatigen Untersuchungshaft hatte Hussein K. geschwiegen. Am Dienstagmorgen wirkte der junge Mann vor Gericht müde und teilnahmslos. Er habe vor Prozessbeginn eine Beruhigungstablette genommen, sagte sein Verteidiger. Trotzdem wolle er sich den Fragen des Gerichts stellen.

Opfer „brutal vergewaltigt“

Zum Auftakt schilderte die Staatsanwaltschaft das Vorgehen von Hussein K.: Laut Anklage lauerte der Mann dem späteren Opfer kurz vor drei Uhr nachts auf - die Studentin war auf dem Heimweg von einer Party. Hussein K. habe die 19-Jährige vom Rad gerissen, sie dreimal unter anderem in Kopf und Brust gebissen und ihr die Kleider ausgezogen.

Dann habe er sie brutal vergewaltigt. Anschließend soll der Beschuldigte die bewusstlose Frau im Fluss Dreisam abgelegt haben - laut Staatsanwalt wollte Hussein K. die Studentin ertrinken lassen. Zudem sollte das Wasser Spuren an ihrem Körper verwischen. Eine Joggerin fand die tote Studentin am Morgen.

Im Fall sind viele Fragen offen: etwa die Identität und das Geburtstland des Angeklagten. Er hat keine Papiere. Nach Gerichtsangaben soll er im Iran geboren sein. Bisher hieß es, er stamme aus Afghanistan.

Angeklagter hat beim Alter gelogen

Eine weitere Unklarheit: das Alter des Angeklagten. Dazu äußerte sich Hussein K. am ersten Prozesstag. Er sagte, bei der Ankunft in Deutschland im Jahr 2015 bereits 18 gewesen zu sein – und nicht, wie damals von ihm behauptet, 16 Jahre alt. Er habe zur Schule gehen wollen, erklärte: "Wenn man minderjährig ist, ist die Situation in Deutschland besser."

Bisher hatte Hussein K. gesagt, er sei heute 19 Jahre alt. Die Staatsanwaltschaft hält ihn für mindestens 22. Zwei Altersgutachten sollen das im Laufe des Prozesses untermauern.

Wegen Zweifel an seinem Alter wird der Prozess vor der Jugendkammer des Gerichts verhandelt. Das Alter ist eine zentrale Frage im Prozess von Hussein K. Es klärt die Frage, ob bei einer Verurteilung Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht gilt. Bei einem Schuldspruch kann die Verurteilung je nach Bewertung auch nach Erwachsenenstrafrecht urteilen.

Wegen Gewalt an einer Frau vorbestraft

Hussein K. erzählte am Dienstag vor Gericht zunächst von seinem Lebensweg: Er sei in Afghanistan geboren und aufgewachsen, nach etwa 13 Jahren in den Iran gekommen. Nach "Problemen mit der Polizei" sei er in die Türkei geflüchtet, von dort nach Griechenland und dann nach Deutschland. In Griechenland habe er nichts zu essen gehabt, von Müll und zeitweise ohne Obdach gelebt.

Nach Angaben deutscher Behörden war Hussein K. im November 2015 ohne Papiere nach Deutschland gekommen. Was die Behörden damals nicht wussten: Wegen einer Gewalttat an einer jungen Frau auf der griechischen Insel Korfu war er in Griechenland zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt worden. Im Oktober 2015 wurde er unter Auflagen vorzeitig entlassen. Hussein K. tauchte unter und kam als Flüchtling nach Deutschland.

Der Mord an Maria L. im Oktober 2016 hatte bundesweit für großes Aufsehen gesorgt - und für eine teils hitzige Diskussion über ausländische Straftäter. Am Prozesstag war das Publikumsinteresse groß: Zwei Stunden vor Beginn der Verhandlung standen die Zuschauer Schlange. Der Prozess begann am Dienstag unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen.

Demos vor dem Gerichtsgebäude

In Sichtweite des Gerichtsgebäudes demonstrierten der Polizei zufolge etwa 10 Anhänger aus dem Umfeld der "Alternative für Deutschland" mit Transparenten ("Grenzen schützen - Leben retten"). Die Kundgebung auf dem Augustinerplatz war angekündigt.

Zu einer im Internet organisierten Gegenveranstaltung kamen rund 50 Angehörige des linken Spektrums, berichtete die Polizei. Beide Gruppen hätten Parolen gerufen, die Polizei habe nicht eingreifen müssen. Gegen 10.30 Uhr seien die Kundgebungen beendet worden.

Für den Prozess vor der Jugendkammer des Gerichts sind 16 Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil könnte im Dezember gesprochen werden. Gehört werden sollen den Planungen zufolge 45 Zeugen sowie zehn Sachverständige.

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