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München: Mann soll Kind bewusstlos gewürgt haben


Prozessbeginn
Mann soll Kind bewusstlos gewürgt haben

Von dpa
06.11.2017Lesedauer: 2 Min.
Vor dem Landgericht München I beginnt nun der Prozess gegen einen Obdachlosen, der ein Kind bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und liegen gelassen haben soll.Vergrößern des BildesVor dem Landgericht München I beginnt nun der Prozess gegen einen Obdachlosen, der ein Kind bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und liegen gelassen haben soll. (Quelle: Peter Kneffel/Archiv/dpa-bilder)
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Ein Mann ist des Mordversuches an einer Elfjährigen angeklagt. Er soll das Kind bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und zudem einen Mann mit einer schweren Steinplatte blutig geschlagen haben.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem obdachlosen Angeklagten vor, das Mädchen im August 2016 in München unter einem Vorwand zu sich gelockt und in den Schwitzkasten genommen zu haben. Das Kind war gerade mit seinem Hund Gassi gegangen, als der Angeklagte behauptet haben soll, hinter Büschen liege ein verletzter Kollege. Er band den Hund mit der Leine an einem Baum fest.

Als die Elfjährige jedoch ihre Mutter zu Hilfe holen wollte und sich umdrehte, packte der Mann laut Anklage zu. Das Kind wehrte sich und schrie, verlor jedoch im Würgegriff das Bewusstsein. Als Zeugen auftauchten, habe der Pole von dem Kind abgelassen – sei aber davon ausgegangen, dass die Elfjährige tot sei. Diese kam jedoch wieder zu sich.

Täter ist der Polizei nicht unbekannt

Die Anklagebehörde geht davon aus, dass der Mann Aggressionen an einem willkürlich ausgewählten Opfer ausleben wollte. Der 27-Jährige ist polizeibekannt, lebt seit geraumer Zeit in München ohne Obdach und Perspektive – und besorgte sich bei Ladendiebstählen Alkohol. Bei der Tat an dem Mädchen sei er heimtückisch vorgegangen.

Zu fassen bekam die Polizei ihn aber erst Tage später – und das rein zufällig. Streifenbeamte sahen, wie der Obdachlose einem anderen betrunkenen Mann im Streit eine 5,1 Kilogramm schwere, 32 mal 19,3 Zentimeter große Steinplatte gegen den Kopf schlug. Er traf das Opfer zwar nicht mit voller Wucht, versuchte aus Sicht der Staatsanwaltschaft aber, den Mann zu töten. Die Anklage in dem Fall lautet deshalb unter anderem auf versuchten Totschlag.

Nach kurzer Verfolgung nahmen die Polizisten den Angeklagten fest. Er sitzt seit Anfang September 2016 in Untersuchungshaft. Das Gericht hat bisher insgesamt zehn Verhandlungstage angesetzt.

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