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82-Jährige in Hamburg missbraucht: Sechs Jahre Haft für HIV-positiven Mann


"Einfach widerlich"
Sechs Jahre Haft für Vergewaltigung von Seniorin

dpa, Bernhard Sprengel

Aktualisiert am 28.03.2018Lesedauer: 3 Min.
Das Steinportal mit Hamburg-Wappen und zwei Steinfiguren über dem Haupteingang zum Strafjustizgebäude des Landgerichts: In einem Prozess um die Vergewaltigung einer Seniorin in Hamburg hat das Landgericht einen 29-Jährigen verurteilt.Vergrößern des BildesDas Steinportal mit Hamburg-Wappen und zwei Steinfiguren über dem Haupteingang zum Strafjustizgebäude des Landgerichts: In einem Prozess um die Vergewaltigung einer Seniorin in Hamburg hat das Landgericht einen 29-Jährigen verurteilt. (Quelle: Symbolbild/Christian Charisius/dpa-bilder)
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Eine Tat, die erfahrene Richter fassungslos macht: Ein junger Mann dringt in die Wohnung einer Seniorin ein und vergewaltigt sie – eine Stunde lang. Auf der Suche nach einer Erklärung kommt das Hamburger Landgericht zu dem Schluss: Der Täter ist nicht krank – nur böse.

Eine 82-jährige Frau aus Hamburg hat sich gerade einen Kaffee gekocht und ihre Balkontür zum Lüften geöffnet, als an diesem sonnigen Sommermorgen ein Albtraum für sie beginnt. Ein Mann steigt über die Balkonbrüstung ihrer Erdgeschosswohnung. Die seh- und gehbehinderte Frau versucht vergeblich, schnell die Tür zu schließen. Der Eindringling stößt die Seniorin in Nachthemd und Morgenmantel zu Boden. Dann vergewaltigt er sie das erste Mal.

"Was machen Sie denn mit mir, einer alten Frau?"

Vier weitere Vergewaltigungen und ein Versuch folgen. Immer wieder fragt die 82-Jährige den Täter: "Was machen Sie denn mit mir, einer alten Frau?" Nach einer Stunde hat der Täter genug. Er reißt der misshandelten Frau zwei 50-Euro-Scheine aus dem Portemonnaie. Dann sagt er "Tschüss", entschuldigt sich bei ihr und gibt ihr – ein bizarres Detail – an der Wohnungstür noch einen Handkuss.

Zwei Tage später, am 10. Juli 2017, nimmt die Polizei einen 29-Jährigen in der Nähe fest. Das Landgericht Hamburg verurteilt ihn am Dienstag zu sechs Jahren Gefängnis. Wegen schwerer Vergewaltigung, vorsätzlicher Körperverletzung und Diebstahls.

"Das gesamte Tatbild ist einfach widerlich."

Die Tat habe bei allen Prozessbeteiligten Fassungslosigkeit und Entsetzen hervorgerufen, sagt der Vorsitzende der Strafkammer, Georg Haller. "Die einstündige Vergewaltigung einer 82-jährigen Frau kann nur auf völliges Unverständnis stoßen." Ungewöhnlich emotional für einen erfahrenen Richter fügt er hinzu: "Das gesamte Tatbild ist einfach widerlich."

Die alte Frau leidet bis heute unter der Tat, körperlich und psychisch. Sie trug zahlreiche schmerzhafte Verletzungen davon und musste sich einer HIV-Vorsorge mit schweren Nebenwirkungen unterziehen. Die Frau aus dem Stadtteil Wilhelmsburg traue sich kaum noch aus dem Haus oder auch nur die Fenster zum Lüften zu öffnen, sagt Haller. Sie leide unter Schlafstörungen.

Angeklagter verlor Handy am Tatort

An der Schuld des Angeklagten gibt es für die Strafkammer keinen Zweifel. Die Ermittler haben nicht nur zahlreiche Speichel- und Spermaspuren gefunden, sondern auch das Handy des 29-Jährigen, das ihm bei der Tat aus der Hose fiel. Der Mazedonier hat kein Geständnis abgelegt, sondern einen "Filmriss" geltend gemacht. Er habe jedoch erklärt, den Angaben der 82-Jährigen nicht widersprechen zu wollen, sagt der Richter. Damit habe er ihr eine sehr detaillierte Befragung vor Gericht erspart. Außerdem habe er die Tat in seinem Letzten Wort bedauert.

Um den Angeklagten sei es traurig bestellt. Als kleines Kind sei er nach Deutschland gekommen und ohne Mutter aufgewachsen. In seinem Leben habe er bislang "rein gar nichts Gutes oder Sinnvolles zustande gebracht". Einen Schulabschluss habe er nicht geschafft. Als krimineller Jugendlicher sei er in ein Heim eingewiesen worden. Dort habe er eine Malerlehre abgebrochen. Im Folgenden sei er immer wieder durch Körperverletzungen, Raub, Betrug und Diebstahl aufgefallen. Erst kurz vor der letzten Tat war er aus dem Gefängnis auf Bewährung freigelassen worden. Die Beziehung zu seiner Lebensgefährtin, mit der er einen sechsjährigen Sohn habe, sei gescheitert.

"Weder geisteskrank noch hirngeschädigt"

In dem fast dreimonatigen Prozess hat das Gericht große Anstrengungen unternommen, den Geisteszustand des Angeklagten von Gutachtern klären zu lassen. Ergebnis: Er habe eine erhebliche Intelligenzminderung, eine "dissoziale Persönlichkeitsstörung", sei marihuana- und kokainabhängig, Gelegenheitstrinker und seit 2014 an HIV erkrankt.

Er sei aber weder geisteskrank noch hirngeschädigt, "was das Ganze besser erklärbar gemacht hätte", sagt Haller. Der 29-Jährige sei bei der Tat äußerst berechnend und umsichtig vorgegangen. Vor der ersten Vergewaltigung habe er der Frau noch das Asthmaspray gereicht, um das sie gebeten hatte. "Um es platt zu sagen: Der Angeklagte ist nicht krank, sondern einfach nur böse", stellt Haller fest.

Der 29-Jährige, schmächtig, kahlköpfig und mit einem grau-weißen Wollpullover bekleidet, hält die Hände vors Gesicht und nimmt das Urteil mit gesenktem Kopf entgegen.

Verwendete Quellen
  • dpa
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