t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomePanoramaJustiz

Sexueller Missbrauch: Drei Jahre Haft für Weimarer Turntrainer


Sexueller Missbrauch in 20 Fällen
Weimarer Turntrainer zu drei Jahren Haft verurteilt

Von dpa
25.03.2022Lesedauer: 2 Min.
Der angeklagte ehemalige Turntrainer aus Weimar geht in den Sitzungssaal im Landgericht Erfurt (Archivbild): Der Turntrainer ist zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden.Vergrößern des BildesDer angeklagte ehemalige Turntrainer aus Weimar geht in den Sitzungssaal im Landgericht Erfurt (Archivbild): Der Turntrainer ist zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden. (Quelle: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Ein 35-Jähriger ist zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann hatte sich jahrelang an Kindern und Schutzbefohlenen vergangen. Er wurde wegen sexuellen Missbrauchs in 20 Fällen schuldig gesprochen.

Das Erfurter Landgericht hat am Donnerstag erneut einen ehemaligen Turntrainer aus Weimar wegen jahrelangen sexuellen Missbrauchs junger Turnerinnen zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Das Gericht sprach den heute 35-jährigen Mann wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in 20 Fällen für schuldig – teils in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Kindern, teils in Tateinheit mit Verbreitung pornografischer Schriften. Insgesamt wurde er zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt.

Er war bereits 2018 wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in 82 Fällen für schuldig befunden und zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden. Der BGH hob das Urteil später teilweise auf – unter anderem mit der Begründung, dass der Mann nicht ausreichend von den Richtern belehrt worden sei.

Fall wird seit vier Jahren verhandelt

"So schwer hatte es die Kammer nicht mehr. Die Taten sind rechtskräftig festgestellt worden", sagte der Vorsitzende Richter Holger Pröbstel. Man habe alle Taten zugrunde gelegt, die der BGH festgestellt hatte. Die Gesamtstrafe sei zwar etwas niedriger, bei den Einzelstrafen habe man aber kaum feststellen können, warum sie unter "die eh schon niedrigen Strafen" gehen sollten.

Den Fall ins Rollen gebracht hatte eine Turnerin in der Trainingsgruppe, die Anfang 2016 Strafanzeige erstattete. Das zog weitere Anzeigen zu Vorfällen zwischen 2007 und 2015 nach sich. Seit insgesamt vier Jahren wird in dem Fall verhandelt.

Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre und vier Monate Haft gefordert, die Verteidigung ein Jahr und zehn Monate zur Bewährung. Gegen das Urteil kann bis kommende Woche Donnerstag Revision eingelegt werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website