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Gericht verurteilt Axtmörder von Kalletal zu Höchststrafe


Mord und Vergewaltigung
Gericht verurteilt Axtmörder von Kalletal zu Höchststrafe

Von dpa
17.02.2023Lesedauer: 2 Min.
Der Angeklagte im Gerichtssaal: Der 37-Jährige hat einen Mann getötet und seine Ex-Freundin vergewaltigt.Vergrößern des BildesDer Angeklagte im Gerichtssaal: Der 37-Jährige hat einen Mann getötet und seine Ex-Freundin vergewaltigt. (Quelle: Friso Gentsch/dpa)
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Ein 37-Jähriger hatte im Sommer 2022 einen 39-Jährigen mit einer Axt getötet und anschließend seine Ex-Freundin vergewaltigt. Jetzt soll er lebenslang ins Gefängnis.

Der sogenannte Axtmörder von Kalletal soll lebenslang ins Gefängnis. Das Landgericht Detmold verurteilte den 37-Jährigen am Freitag wegen Mordes und mehrfacher Vergewaltigung zu dieser Haftstrafe und stellte zusätzlich die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausschließt.

Außerdem ordnete das Gericht Sicherungsverwahrung an, so dass der Mann auch nach Verbüßung der eigentlichen Strafhaft nicht freikäme. Er hatte bereits vor zehn Jahren einen Menschen mit einer Axt getötet. Das Gericht sieht wegen dieser Vorgeschichte einen Hang zu vergleichbaren Taten.

Landgericht schloss sich Forderungen der Staatsanwaltschaft an

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Am Bundesgerichtshof (BGH) ist eine Revision, also eine Überprüfung auf Rechtsfehler, möglich. Das Landgericht Detmold schloss sich der Forderung der Staatsanwaltschaft an. Der Verteidiger hatte demgegenüber lediglich auf eine angemessene Strafe für Mord aus Heimtücke plädiert – die Vergewaltigung hatte sein Mandant bestritten.

Der 37-Jährige hatte nach Überzeugung des Gerichts im Juni 2022 in Kalletal im Kreis Lippe aus Eifersucht einen schlafenden 39-Jährigen mit einem Axthieb getötet und anschließend seine Ex-Freundin mehrfach vergewaltigt. Das Tötungsdelikt des Mannes aus Rinteln in Niedersachsen hatte der Angeklagte im Prozess gestanden. Die Vergewaltigung dagegen stritt er ab und beschrieb den Sex als einvernehmlich.

Diese Darstellung wies das Gericht zurück. Die Frau lag bei der Tat schlafend neben dem Opfer und hatte als Zeugin ihre große Angst vor dem Angreifer geschildert. Auf die Tat folgte eine wochenlange Flucht des Angeklagten in Richtung Polen. Kurz vor der Grenze fassten ihn Spezialkräfte der Polizei.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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