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Neuschwanstein-Mordprozess: Angeklagter zu lebenslanger Haft verurteilt


Lebenslange Haft
Richter zu Neuschwanstein-Mord: "Unfassbar gefühlloser" Täter

Von dpa, afp, lw

Aktualisiert am 11.03.2024Lesedauer: 3 Min.
Kempten: Der Angeklagte gestand die Taten.Vergrößern des BildesKempten: Der Angeklagte gestand die Taten. (Quelle: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)
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Die Tat erregte international Aufsehen: Ein Mann überfällt zwei Touristinnen bei Neuschwanstein, eine 21-Jährige stirbt. Nun ist ein Urteil gefallen.

Das Landgericht Kempten hat im Prozess um die Gewalttat an zwei US-Amerikanerinnen am Schloss Neuschwanstein (Bayern) ein Urteil verkündet. Der 31-jährige Angeklagte wurde wegen Mordes, versuchten Mordes und Vergewaltigung mit Todesfolge zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht stellte außerdem die besondere Schwere der Schuld fest und folgte damit im Wesentlichen der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Diese hatte allerdings neben der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld auch den Vorbehalt einer anschließenden Sicherungsverwahrung beantragt. Die Verteidigung hatte lebenslange Haft gefordert. Aufgrund der besonderen Schwere der Schuld kann die Gefängnisstrafe voraussichtlich nicht bereits nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden.

Der ebenfalls aus den USA stammende Mann hatte in dem Prozess die ihm vorgeworfenen Taten eingeräumt. "Der Angeklagte hat die unfassbare Tat begangen", hatte sein Verteidiger Philip Müller zum Prozessauftakt Mitte Februar gesagt.

Zufälliges Treffen an Touristenattraktion

Der 31-Jährige und die ihm bis dahin unbekannten Frauen hatten sich am 14. Juni 2023 beim Wandern in der Nähe der Marienbrücke in Schwangau getroffen. Die Frauen waren gemeinsam auf Europareise, wollten am nächsten Tag in die USA zurückfliegen. Die Brücke sollte einer ihrer letzten Programmpunkte sein – sie ist ein beliebter Treffpunkt von Touristen aus aller Welt, weil man von dort einen besonders guten Blick auf das Märchenschloss des bayerischen Königs Ludwig II. hat. Der Mann lockte die Frauen an einen abgelegenen Ort, versprach ihnen einen noch besseren Aussichtspunkt.

Nach wenigen Minuten attackierte er jedoch die jüngere der beiden Frauen, um sie zu vergewaltigen. Ihre Freundin wollte ihr zu Hilfe kommen, weswegen der Angeklagte die damals 22-Jährige in die angrenzende Pöllatschlucht stieß – sie stürzte etwa 50 Meter tief und wurde schwer verletzt. Anschließend verging sich der Mann weiter an dem jüngeren Opfer: Er soll sie stranguliert und vergewaltigt haben.

Als er von einem Pärchen bei der Tat überrascht wurde, ließ der 31-Jährige von der Frau ab und drückte sie ebenfalls über die Kante des Abhangs. Beide Frauen mussten mit einem Hubschrauber aus der Schlucht geborgen werden, die 21-Jährige starb wenige Stunden später an ihren schweren Verletzungen. Zahlreiche Touristen wurden Zeuge der Festnahme des Mannes. Lesen Sie hier weitere Details zu dem Fall.

Richter: "Unfassbar gefühlloser" Täter

Der Vorsitzende Richter Christoph Schwiebacher sprach am Montag von einem "unfassbar gefühllosen" Täter. Die körperlichen Blessuren blieben trotz eines 50-Meter-Sturzes bei der überlebenden Frau überschaubar, doch die psychischen Leiden seien erheblich. "Sie ist traumatisiert und wird noch lange an den Folgen zu leiden haben. (...) Er hat sie entsorgt wie einen Sack Abfall."

Nach Überzeugung des Gerichts hatte sich der Mann spontan entschlossen, die 21-Jährige zu vergewaltigen. Zum Verhängnis wurde den Amerikanerinnen, dass ihre Vorfahren aus Asien stammen. "Der Angeklagte steht offensichtlich auf Frauen asiatischer Abstammung", sagte der Richter. Die Ermittler fanden später bei ihm auch entsprechende Pornofilme.

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Schloss Neuschwanstein im Allgäu. (Quelle: L. F. Postl/imago-images-bilder)

Schloss Neuschwanstein

Zählt zu den berühmtesten und meistbesuchten Sehenswürdigkeiten Deutschlands. In der Vergangenheit kamen mitunter fast eineinhalb Millionen Besucher pro Jahr dorthin. Die historische Marienbrücke gewährt eine Aussicht auf die Pöllatschlucht und das darüber liegende Schloss. Direkt unter ihr befindet sich der große Pöllat-Wasserfall mit ca. 30 Meter Fallhöhe.

"Wie eiskalt und abgebrüht ist das?"

Von der Vergewaltigung nahe Neuschwanstein fertigte der Angeklagte auch zwei Videos und ein Foto an – und lieferte somit letztlich den Ermittlern selbst das wichtigste Beweismittel. Richter Schwiebacher betonte mehrfach, dass sich der Angeklagte mit den Filmen der sterbenden und vergewaltigten Frau wohl später ein weiteres Mal sexuell erregen wollte. "Wie eiskalt und abgebrüht ist das?", fragte der Kammervorsitzende rhetorisch.

Anschließend sicherte der 31-Jährige noch vor Ort die Bilddateien der Tat, die er nach Ansicht des Gerichts als "Trophäe" behalten wollte, und ließ sich von dem Handy den Weg zum Parkplatz zeigen. Es sei "purer Zufall" gewesen, dass die bereits alarmierten Polizisten den Täter in dem Gelände noch abfangen und festnehmen konnten, so Schwiebacher.

Verwendete Quellen
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