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Angriff im Flüchtlingsheim: Täter sollte schon 2015 abgeschoben werden


Tödlicher Angriff im Flüchtlingsheim
Täter sollte schon 2015 abgeschoben werden

dpa, dru

Aktualisiert am 06.06.2017Lesedauer: 2 Min.
Ein Ermittler der Spurensicherung am Ort der tödlichen Messerattacke in Arnschwang.Vergrößern des BildesEin Ermittler der Spurensicherung am Ort der tödlichen Messerattacke in Arnschwang. (Quelle: Armin Weigel/dpa-bilder)
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Nach der tödlichen Attacke in einer Asylunterkunft in der Oberpfalz kommen neue Details über den Täter ans Licht. Der 41 Jahre alte Afghane, der am Samstagabend einen Fünfjährigen getötet und dessen Mutter schwer verletzt hatte, war ein verurteilter Straftäter, der eine Fußfessel trug und eigentlich abgeschoben werden sollte.

Der Afghane war als geduldeter Asylbewerber registriert. Er war im Oktober 2009 vom Landgericht München wegen schwerer Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Er hatte laut Staatsanwaltschaft die Wohnung, in der er mit seiner Frau lebte, in Brand gesteckt, "um sich an seinem Cousin zu rächen und nach seiner Vorstellung die 'Familienehre' wiederherzustellen". Verletzt wurde dabei niemand.

Nach Verbüßung der kompletten Strafe kam er im Januar 2015 frei. Die Stadt München wollte ihn eigentlich abschieben, doch dagegen legte er Rechtsmittel ein. Als konvertierter Christ drohe ihm Gefahr in Afghanistan, erklärte er damals. Das Münchner Verwaltungsgericht verhängte ein Abschiebeverbot.

Keine Anhaltspunkte für eine Eskalation

Nach seiner Haftentlassung lebte der Afghane bis zuletzt in der Asylunterkunft in Arnschwang. Der Aufenthalt dort wurde ihm gerichtlich auferlegt, er durfte den Landkreis Cham nicht verlassen. Zur Kontrolle trug er eine elektronische Fußfessel.

Für die Mitarbeiter vor Ort habe es keinerlei Anhaltspunkte für eine Eskalation gegeben, teilte die Regierung der Oberpfalz mit. Gegenseitige Beschwerden über Lärmstörungen, die jeweils einvernehmlich befriedet wurden, seien die einzigen Vorkommnisse gewesen.

Mutter noch nicht vernehmungsfähig

Der Mann hatte am Samstagabend eine 47-jährige Russin und ihre beiden Söhne in seine Gewalt gebracht. Auch sie sind Asylbewerber. Dem Fünfjährigen fügte er tödliche Schnittverletzungen am Hals zu, der sechsjährige Bruder blieb unverletzt, erlitt aber einen Schock. Die Mutter wurde schwer verletzt ins Krankenhaus gebracht. Sie ist noch nicht vernehmungsfähig.

Die alarmierte Polizei gab acht Schüsse auf den Afghanen ab, der daraufhin starb. Wie üblich, wenn Polizisten im Einsatz die Waffe benutzen, nahm das Landeskriminalamt Ermittlungen auf. Bislang aber geht die Staatsanwaltschaft von einer Nothilfesituation aus.

Herrmann übt scharfe Kritik

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) äußerte Unverständnis für die Entscheidung des Münchner Verwaltungsgerichts, die Abschiebung des Afghanen auszusetzen. "Dort, wo Länder tatsächlich als Staaten die Todesstrafe für solche Fälle verhängen, ist es nachvollziehbar", sagte Herrmann dem Bayerischen Rundfunk.

"In diesem konkreten Fall ist es für mich nicht einsichtig. Und wir müssen jetzt ähnliche Fälle noch einmal überprüfen, ob nicht auch andere Entscheidungen herbeigeführt werden können." Es sei den Menschen hierzulande nicht zumutbar, "unter der Gefahr solcher Straftäter zu leben", so Herrmann weiter. Er sei grundsätzlich dafür, dass Straftäter "abgeschoben werden können."

Noch deutlicher wurde der Chamer Landrat Franz Löffler (CSU), der die Verhängung des Abschiebestopps als "unselig" bezeichnete. Wenn ein verurteilter Straftäter eine Duldung bekomme, "muss man sich schon fragen, ob unser Rechtssystem solchen Fällen auch gerecht wird", sagte der Landrat laut Süddeutscher Zeitung.

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