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Prozess gegen U-Bahn-Treter wird neu gestartet


Befangene Schöffin
Prozess gegen U-Bahn-Treter wird neu gestartet

dpa, sm

16.06.2017Lesedauer: 2 Min.
Der Angeklagte Svetoslav S. (26) ist nach Angaben von Ermittlern in Deutschland nicht vorbestraft. In seinem Heimatland soll er bei Polizei und Justiz mehrfach aufgefallen sein - unter anderem wegen Diebstahls und Fahrens ohne Führerschein.Vergrößern des BildesDer Angeklagte Svetoslav S. (26) ist nach Angaben von Ermittlern in Deutschland nicht vorbestraft. In seinem Heimatland soll er bei Polizei und Justiz mehrfach aufgefallen sein - unter anderem wegen Diebstahls und Fahrens ohne Führerschein. (Quelle: Paul Zinken/dpa-bilder)
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Das Verfahren gegen den U-Bahn-Treter Svetoslav S. wird wegen Befangenheit einer Schöffin neu gestartet. Der Angeklagte ist nach seiner Attacke im U-Bahnhof Hermannstraße in Berlin wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Der Fall hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt.

Das Landgericht Berlin setzte das Verfahren gegen Svetoslav S. (28) zunächst aus, wie eine Sprecherin mitteilte. Damit wurde dem Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen eine Schöffin stattgegeben. Der Prozess soll nun mit neuen ehrenamtlichen Richtern am 26. Juni ein zweites Mal beginnen.

Der Angeklagte soll die Passantin in der Nacht zum 27. Oktober 2016 mit einem Tritt in den Rücken eine Betontreppe hinuntergetreten haben. Eine Videoaufnahme des Angriffs im U-Bahnhof Hermannstraße im Stadtteil Neukölln hatte bundesweit Entsetzen und Empörung ausgelöst. Dem mutmaßlichen Täter wird gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Er sitzt in Untersuchungshaft.

Das damals 26-jährige Opfer erlitt einen Armbruch und eine Kopfverletzung. Die Frau tritt nun in dem Prozess als Nebenklägerin auf. Am Donnerstag war es wegen des Antrags der Verteidiger allerdings weder zur Verlesung der Anklage noch zur Feststellung der Personalien gekommen. Die Verhandlung wurde vertagt und sollte ursprünglich am Dienstag fortgesetzt werden.

Schöffin galt nach früheren Leserbriefen als befangen

Die Verteidiger hatten gleich zum Prozessauftakt am Donnerstag beantragt, eine Schöffin nicht zuzulassen. Sie habe sich früher in Leserbriefen an eine Zeitung abfällig über kriminelle Jugendliche mit Migrationshintergrund geäußert, hieß es.

Die für solche Fälle zuständigen Großen Strafkammern sind in der Regel mit drei Berufsrichtern und zwei Laienrichtern, sogenannten Schöffen, besetzt. Die nun ausgewechselte Schöffin war dem Gericht zufolge eine unerfahrene Hilfsschöffin. Ihr Einsatz am Donnerstag sei ihr erster bei einer Großen Strafkammer gewesen und ihr insgesamt zweiter Einsatz beim Landgericht Berlin seit ihrer Ernennung im Jahr 2014 überhaupt.

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