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Tatverdächtiger gesteht Missbrauch an Vierjähriger


Bilder im Darknet
Tatverdächtiger gesteht Missbrauch an Vierjähriger

Von t-online, rok

16.10.2017Lesedauer: 2 Min.
Durch die Veröffentlichung der Opferbilder konnte das Bundeskriminalamt (BKA) das Opfer und wenig später auch den Tatverdächtigen identifizierenVergrößern des BildesDurch die Veröffentlichung der Opferbilder konnte das Bundeskriminalamt (BKA) das Opfer und wenig später auch den Tatverdächtigen identifizieren (Quelle: dpa)
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Mit dem Bild eines Mädchens aus dem Darknet hat die Polizei nach dem Peiniger eines Kleinkindes gesucht. Der mutmaßliche Täter wurde schnell gefasst und und hat nun den Missbrauch an der Vierjährigen gestanden.

"Spiegel Online" zitiert aus einer Presseerklärung des Pflichtverteidiger des Täters: "Dem Betroffenen ist bewusst, dass er über das Opfer, dessen Familie, seine Partnerschaft und seine Angehörigen großes Leid gebracht hat, für das er sich verantwortlich fühlt."

Weiter heißt es, der Mann, der aus dem näheren Umfeld des Kindes stammt, wolle mit den Ermittlern zusammenarbeiten und so dabei helfen, dass das Mädchen nicht als Zeuge aussagen müsse. Dem Anwalt zufolge möchte sich sein Mandant in der Untersuchungshaft und in der Strafhaft in Therapie und Behandlung begeben.

Der Mann soll im Zeitraum von Oktober 2016 bis Juli 2017 das etwa vier bis fünf Jahre alte Kind mehrfach schwer sexuell missbraucht, den Missbrauch gefilmt und auf einer kinderpornografischen Plattform im Darknet verbreitet haben.

Der Mann bestreitet allerdings, die Bilder und Videos seiner Taten eigenhändig im Darknet hochgeladen zu haben. Er habe die Aufnahmen an einen Dritten weitergeleitet, der diese dann gegen seinen Willen veröffentlicht habe, heißt es in der Mitteilung des Anwalts.

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte die Öffentlichkeitsfahndung mit Bildern des Opfers beantragt, nachdem die Bemühungen der Ermittler um Identifizierung des Täters erfolglos geblieben waren. Denn von dem laut Generalstaatsanwaltschaft "äußerst vorsichtig agierenden" Mann lagen keine Bilder oder Videoaufnahmen vor.

Durch die Veröffentlichung der Opferbilder konnte das Bundeskriminalamt (BKA) das Opfer und wenig später auch den Tatverdächtigen identifizieren. Eine solche Öffentlichkeitsfahndung wird stets nur als letztes Mittel angewandt – wenn alle anderen Ermittlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind.

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