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ARD-Bericht: Polizisten sollen Oury Jalloh in Haft ermordet haben


Wende im Fall Oury Jalloh
Polizisten sollen Asylbewerber getötet haben

t-online, Jonas Mueller-Töwe

Aktualisiert am 16.11.2017Lesedauer: 2 Min.
Experten des Instituts für Brand- und Löschforschung in Dippoldiswalde (Sachsen) haben die Selbstentzündungs-Theorie mit einer Puppe geprüft.Vergrößern des BildesExperten des Instituts für Brand- und Löschforschung in Dippoldiswalde (Sachsen) haben die Selbstentzündungs-Theorie mit einer Puppe geprüft. (Quelle: Arno Burgi/dpa-bilder)
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Der in einer Dessauer Polizeizelle verbrannte Asylbewerber Oury Jalloh wurde laut einem Bericht des ARD-Magazins "Monitor" mit hoher Wahrscheinlichkeit getötet. Der langjährige Ermittler geht von einem begründeten Mordverdacht aus. Trotzdem ist das Verfahren eingestellt.

Das Magazin beruft sich auf Ermittlungsakten. Mehrere Sachverständige kämen zu dem Schluss, dass sich Oury Jalloh 2005 nicht selbst im Polizeigewahrsam angezündet habe. Ein Tod durch Fremdeinwirkung sei wahrscheinlicher. Zum selben Schluss komme Oberstaatsanwalt Folker Bittmann, der über Jahre hinweg die Ermittlungen für die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau leitete und lange die Selbsttötungstheorie vertreten habe.

"Konkrete Verdächtige aus Reihen der Polizeibeamten"

Laut einem Schreiben vom April 2017, das Monitor vorliegt, gehe Bittmann davon aus, dass der aus Sierra Leone stammende Asylbewerber bereits vor Ausbruch des Feuers in der Polizeizelle handlungsunfähig oder tot war. Es sei wahrscheinlich, dass Jalloh mit Brandbeschleuniger besprüht und angezündet worden sei. Das Schreiben benenne sogar "konkrete Verdächtige aus den Reihen der Dessauer Polizeibeamten", schreibt "Monitor".

Die Staatsanwaltschaft Halle, die nun mit dem Fall befasst ist, bestätigte den Sachverhalt gegenüber t-online.de. "Es gibt aktenkundig eine Verfügung von Herrn Bittmann mit einer Einschätzung des Falles, die von unserer abweicht", sagte Behördenleiterin Heike Geyer am Donnerstag. Die Staatsanwaltschaft Halle habe den Fall vor wenigen Wochen eingestellt.

Weitere Aufklärung sei nicht zu erwarten

"So lange die Gutachter sagen, dass sie nicht ausschließen können, dass Jalloh sich selbst angezündet hat, haben wir ein Problem", sagte die Oberstaatsanwältin zu t-online.de. Sachverständige waren zum Schluss gekommen, dass sich die Todesumstände nicht ohne Einsatz von Brandbeschleuniger erklären ließen. Andere Gutachten widersprechen allerdings der Mordtheorie. Eine weitere Aufklärung des Sachverhalts sei nicht zu erwarten.

Gegen die Einstellung des Verfahrens habe die anwaltliche Vertretung der Familie Beschwerde eingelegt, teilte die Staatsanwaltschaft Halle mit. Die Generalstaatsanwaltschaft werde die Einstellungsverfügung also prüfen müssen. "Monitor" berichtete, die Familie des Verstorbenen habe außerdem Strafanzeige erstattet.

Wie genau es am 7. Januar 2005 zum Tod des Asylbewerbers kam, ist auch bei zwei Landgerichtsprozessen nicht geklärt worden. Fest steht, dass Jalloh mit erheblichen Verbrennungen in einer Zelle des Polizeireviers Dessau gefunden wurde. Dort war er gestorben.

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