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Freiburg: Hussein K. wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt


Verteidiger legt Revision ein
Höchststrafe für Hussein K. wegen Mordes an Studentin

Von dpa
Aktualisiert am 22.03.2018Lesedauer: 3 Min.
Hussein K. im Gericht: Er war als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Deutschland gekommen.Vergrößern des BildesHussein K. im Gericht: Er war als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Deutschland gekommen. (Quelle: Patrick Seeger/dpa-bilder)
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Wegen der Vergewaltigung und Ermordung einer Studentin in Freiburg ist der Flüchtling Hussein K. zur Höchststrafe verurteilt worden: Lebenslange Haft

Im Prozess um die Vergewaltigung und Ermordung einer 19-jährigen Studentin in Freiburg ist der Flüchtling Hussein K. zur Höchststrafe verurteilt worden. Die Richter des Landgerichts Freiburg verhängten eine lebenslange Freiheitsstrafe und stellten die besondere Schwere der Schuld fest. Zudem behielt sich das Gericht die Sicherungsverwahrung vor.

Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen. Die Zuschauer im voll besetzten Gerichtssaal klatschten nach der Verkündung des Urteilsspruchs.

Der Pflichtverteidiger von Hussein K. kündigte an, gegen das Urteil Revision einzulegen. Er gehe davon aus, dass Hussein K. bei der Tat vermindert schuldfähig gewesen sei, sagte Sebastian Glathe. Der junge Mann habe Alkohol und Drogen in erheblichem Umfang zu sich genommen. Das Gericht sah das anders und ihm volle Schuldfähigkeit attestiert.

Gericht: Hussein K. hat der Studentin aufgelauert

Hussein K. hatte zugegeben, im Oktober 2016 nachts in Freiburg eine 19 Jahre alte Studentin bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und vergewaltigt zu haben. Sie war im Wasser des Flusses Dreisam ertrunken. Hussein K. hatte behauptet, im Affekt gehandelt zu haben. Zudem sei er bekifft und betrunken gewesen.

Nach Überzeugung des Gerichts hatte K. der jungen Frau aufgelauert. Der Gerichtsmedizin zufolge dauerte ihr Sterben im Wasser wohl mindestens eine Stunde. "Er wusste, dass sie noch lebte, als er sie in die Dreisam legte, dass sie ertrinken würde, ertrinken musste", sagte die Vorsitzende Richterin Kathrin Schenk in ihrer Urteilsbegründung.

Hussein K. wurde nun nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt. Das Gericht hatte entscheiden müssen, ob es möglicherweise Jugendstrafrecht anwendet. Das hat Auswirkungen auf die Höhe der Strafe. Zu Alter und Herkunft von Hussein K. gab es widersprüchliche Angaben. Der Angeklagte hatte früher gesagt, zur Tatzeit erst 17 Jahre alt gewesen zu sein. Später räumte er ein, gelogen zu haben. Gutachten zufolge war er zum Zeitpunkt der Tat mindestens 22 Jahre alt.

Staatsanwalt forderte lebenslange Haft mit Sicherungsverwahrung

Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer Erwachsenenstrafrecht, eine lebenslange Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung sowie das Feststellen der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Der Vertreter der Nebenklage, der die Eltern der getöteten Studentin vertritt, hatte sich der Forderung angeschlossen. Das Gericht folgte diesen Anträgen.

Der Verteidiger hatte in seinem Plädoyer kein konkretes Strafmaß genannt. Er lehnte aber Sicherungsverwahrung ab und hatte eine Drogentherapie sowie Angebote der Resozialisierung für seinen Mandaten angeregt.

Hussein K. war schon in Griechenland verurteilt worden

Hussein K. war den Behörden zufolge im November 2015 ohne Papiere nach Deutschland gekommen. Als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling stand er in der Obhut des Jugendamts und wohnte in Freiburg bei einer Pflegefamilie. Dort lebte er von Ende April 2016 bis zu seiner Festnahme. Betreut wurde er im Auftrag des Jugendamts von einer privaten Jugendhilfeorganisation.

Wegen einer Gewalttat an einer jungen Frau im Jahr 2013 auf der Insel Korfu war Hussein K. in Griechenland zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt, im Oktober 2015 aber vorzeitig gegen Auflagen entlassen worden. Nach seiner Freilassung tauchte er unter und kam nach Deutschland. Von der Tat auf Korfu wussten deutsche Behörden nichts.

Ermittlungen gegen zuständige Jugendhilfeorganisation

Die Pflegefamilie in Freiburg hatte nach Angaben des Jugendamts keine Genehmigung zur Unterbringung von Flüchtlingen, wie sich am Rande des Prozesses herausstellte. Die private Jugendhilfeorganisation gab nach Medienberichten zu, mit den Ämtern falsch abgerechnet und zu viel Geld erhalten zu haben.

Die Staatsanwaltschaft Freiburg hat nach Angaben einer Sprecherin Ermittlungen gegen die Organisation aufgenommen. Die zwei beteiligten Jugendämter haben in dem Prozess Vorwürfe zurückgewiesen. Gegen sie wird laut Justiz nicht ermittelt.

Verwendete Quellen
  • dpa
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